Der Bauhof der Stadt Geretsried ist ein echter Allrounder, wenn es um den Zustand der kommunalen Infrastruktur geht. Angefangen von der Instandhaltung des Verkehrsnetzes, über die Pflege der Spielplätze und Sportanlagen bis hin zur Betreuung des Stadtwaldes: Der kommunale Dienstleister ist das ganze Jahr über im Einsatz.
Gefahrlos und komfortabel von A nach B. Wenn es um die Sicherheit und den Erhalt der städtischen Verkehrsflächen geht, spielt der Bauhof die wichtigste Rolle. Denn neben der Reinigung von Straßen, Geh- und Radwegen zählen auch kleinflächige Reparaturarbeiten, wie z. B. das Ausbessern von Frostschäden, zu seinen Aufgaben.
Doch dies ist nicht alles. Auch im Bereich der Straßenbeleuchtung und der städtischen Verkehrsleiteinrichtungen besitzt der Bauhof ein breites Betätigungsfeld. So setzt er unter anderem alle notwendigen Verkehrszeichen, Beschilderungen von Baustellen und Umleitungen sowie Montage von Straßennamen- und Hausnummerschildern die über das Ordnungsamt bzw. Rathaus angeordnet werden.
Wenn Verkehrswege gereinigt oder die öffentlichen Abfallkörbe geleert werden müssen, ist der Bauhof zur Stelle – und dass nicht nur auf den Hauptstraßen. Auch die kleineren Nebenstraßen werden regelmäßig von den beiden Kehrmaschinen angefahren und gereinigt. Der genaue Zeitpunkt hierfür kann im Kehrplan eingesehen werden.
Welche Pflichten für Grundstückseigentümer hinsichtlich der Straßenreinigung gelten, können in der „Verordnung der Stadt Geretsried über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ nachgelesen werden.
Nach der Wintersaison wird in der Kalenderwoche 13 der städtische Bauhof im gesamten Stadtgebiet die jährliche Frühjahrskehrung durchführen. Es werden hierbei alle Haupt- und Nebenstraßen gereinigt. Die Herbstkehrung 2024 wird in der Kalenderwoche 46 durchgeführt.
Die Stadt Geretsried bittet alle Geretsrieder Bürgerinnen und Bürger, ihre Fahrzeuge, wenn möglich, nicht am Straßenrand zu parken, damit die Kehrmaschinen ungehindert den Fahrbahnrand säubern können.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Aber nicht nur im Sommer sorgt der Bauhof für freie Wege. Jedes Jahr vom 01.11. bis 31.03. stehen die Winterdienstkräfte des Bauhofes bereit, um die Sicherheit des Straßen- und Wegenetzes zu gewährleisten. Unterstützt wird der Bauhof dabei von privaten Firmen, die im Bedarfsfall für die Schneeräumung angefordert werden – alles in allem: 13 Fahrzeuge mit Besatzung sowie 2 Handräumpartien mit 4 Mann und 2 Fahrzeugen. Diese sind bei stärkeren Wintereinbrüchen auch nötig. Gilt es doch insgesamt 80 km Straßennetz sowie Rad- und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien. Grundlage hierfür ist ebenfalls die „Verordnung der Stadt Geretsried über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“.
Warum wurde nicht geräumt?
Organisiert wird die Räum-und Streupflicht nach der Dringlichkeit. Zuerst werden alle Hauptstraßen und besonders gefährliche Stellen geräumt. Danach kommen in zweiter Priorität auch die Nebenstraßen hinzu, allerdings gelten auch hier bestimmte Kernzeiten: Wer um 3.00 Uhr nachts mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, muss auch mit einer geschlossenen Schneedecke auf der Straße rechnen.
Prioritätenübersicht
Übersicht der Prioritäten auf der Geoportalseite der Stadt Geretsried unter dem Reiter "Winterdienst" unter folgenden Link: https://geoportal01.ktgis-hosting.de/geretsried/
Was können Sie zum Winterdienst beitragen?
Um einen reibungslosen Winterdienst durchführen zu können, bitten wir um Ihre Mithilfe. Parken Sie Ihre Fahrzeuge möglichst nicht auf öffentlichen Straßen, denn die Räum- und Streufahrzeuge benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Metern. Auch überragende Hecken und Sträucher behindern den Winterdienst. Bitte schneiden Sie Ihre Hecken und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurück.
Für den Winterdienst von November bis März gibt es Straßen in der Stadt, die für die Räumfahrzeuge zu eng sind. Hier muss ein Halteverbot eingerichtet werden. Aktuell sind folgende Straßen betroffen.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist der Bauhof nicht nur für die Geretsrieder Straßen zuständig. Auch im Bereich Freizeiteinrichtungen gibt es einiges zu tun. So obliegen dem Bauhof unter anderem die Kontrolle, Sicherung, Instandhaltung und die Reinigung folgender Objekte:
Die Abfallbeseitigung wird durch den Landkreis durchgeführt.
Auf den Internetseiten der WGV Quarzbichl finden Sie alle Informationen zum Thema Abfallentsorgung.
Die Informationen und den Lageplan für unser Stadtgebiet finden Sie hier:
Leitung Bauhof
Martin Köhler
bauhof@geretsried.de
Buchhaltung & Verwaltung
Sandra Schreiner
bauhof@geretsried.de
Ulrike Kretzschmar
bauhof@geretsried.de
Verkehrsschilder
Ordnungsamt:
ordnungsamt@geretsried.de
Tel.: 08171 / 62 98 -117
Stadtwald, Baumverordnung, Naturschutz
Inken Domany (Umweltamt):
umweltamt@geretsried.de
Tel.: 08171 / 62 98 - 333
Restmüll-, Bio- und Papiertonne/ An- und Abmeldung
Montag bis Donnerstag:
07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
07:00 - 12:00 Uhr
In Geretsried gibt es zwei Wertstoffhöfe. Der Wertstoffhof Nord befindet sich im Malvenweg 8, der Wertstoffhof Süd in der Jeschkenstraße (nahe der Tattenkofener Straße).
Weitere Informationen und die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website.
Eine Übersicht über alle Sammelstellen im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen bietet die Website des WGV Quarzbichl.
Stadt Geretsried
Bauhof
Böhmerwaldstraße 60
82538 Geretsried
08171 / 96 57 - 87
08171 / 96 57 - 88
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.