Bebauungspläne
für Geretsried

1. Sinn und Zweck der Bebauungspläne

Durch die vom Stadtrat zu beschließenden Bebauungspläne wird die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Bodennutzungen im Stadtgebiet festgesetzt. Auf diese Weise wird in einem Planbereich ein für alle einbezogenen Grundstücke verbindliches Baurecht geschaffen.

Die Bebauungspläne bestehen in der Regel aus der Planzeichnung, inhaltlichen Festsetzungen und einer Begründung. Mit diesen Bestandteilen werden für jedermann verbindliche Regelungen zu Art und  Maß der baulichen Nutzung, aber oftmals auch zur Baugestaltung getroffen.

Beispielsweise enthalten Bebauungspläne regelmäßig Festsetzungen

  • zur Art der baulichen Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (Wie hoch und wieviel Fläche eines Grundstücks ist bebaubar?),
  • welche Teile des Grundstücks dürfen überbaut werden
  • sowie welche Dachform zulässig ist.

2. Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren

Wird durch Beschluss des Stadtrats ein Bauleitplan aufgestellt, durchläuft er ein bundeseinheitlich geregeltes Verfahren, in dem die Bürgerinnen und Bürger in der Regel zweimal Gelegenheit haben Ihre Anregungen vorzubringen.

Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung haben Sie die Möglichkeit, sich über aktuelle Verfahren der Bauleitplanung zu informieren, und Ihre Anregungen und Bedenken mitzuteilen.

Hier finden Sie die rechtsverbindlichen Fassungen unserer Bebauungspläne für die Stadt Geretsried.

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Kontakt

Stadt Geretsried

Bauleitplanung

Rathaus

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Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 310

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Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

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