Vollzug des § 2 Abs. 1 i.V. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 145 der Stadt Geretsried für die Errichtung eines Pumptrack auf dem städtischen Grundstück Flur-Nr.62/1, Gemarkung Geretsried zwischen FC-Sportplatz und dem Behelfswohnheim Am Forst
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat der Stadt Geretsried hat am 27.02.2024 beschlossen, für das in der Überschrift bezeichnete Gebiet Flur-Nr.62/1, Gemarkung Geretsried (Siehe Abbildung oben) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. den bestehenden Bebauungsplan zu ändern. Dieser Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll der vorhandene Dirtpark auf dem Flurstück Flur-Nr. 62/1 zwischen dem FC Sportplatz und dem Behelfwohnheim am Forst in einen Pumptrack umgebaut werden. Die hierfür notwendige, teilweise stärkere Versiegelung und den damit einhergehenden naturschutzrechtlichen Eingriff macht die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 145 notwendig.
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird
vom 24. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) oder https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren durchgeführt. Dabei steht der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil sowie die Begründungen zur Verfügung.
Die Unterlagen können auch im zentralen Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).
Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum sowie im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, im 2. Stock im Foyer des Stadtbauamtes während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag vom 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Einzelerörterungen vor Ort im Rathaus sind nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de möglich.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried) oder als E-Mail Stadtplanung@geretsried.de eingereicht werden. Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter 08171-6298-310 bzw. per E-Mail unter Stadtplanung@geretsried.de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Geretsrieder Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Rainer Goldstein
Abteilungsleiter
Stadt Geretsried
Leitung Bauen
Rathaus
Dachgeschoss
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 300
08171 / 62 98 - 505
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.