In Geretsried findet am 24. November 2024 ein Bürgerentscheid statt. Abgestimmt wird über das Bürgerbegehren „Erhalt des Stadtwaldes zwischen Hallenbad und Ahornweg in Geretsried“ und über das Ratsbegehren „Ja zu Bildung, ja zu Sport“. Des Weiteren gibt es eine Stichfrage.
Auf dieser Seite finden Sie Details zum Ablauf sowie zu den inhaltlichen Positionen.
Hier lesen Sie die Abstimmungsbekanntmachung für den verbundenen Bürgerentscheid.
Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in das Bürgerverzeichnis eingetragen ist und einen Abstimmungsschein hat.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Briefwahlunterlagen per Post. Sie können entweder bequem von zu Hause aus Ihre Stimme abgeben, ober Sie kommen am 24. November 2024 persönlich ins Wahllokal in Geretsried.
Abstimmung per Briefabstimmung
Zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten die Stimmberechtigten alle Unterlagen bis spätestens 02. November 2024 von Amts wegen übersandt, die sie für eine Teilnahme am verbundenen Bürgerentscheid in Geretsried benötigen.
Stimmberechtigte erhalten mit dem Abstimmungsschein zugleich
Die Stimmberechtigten können die ausgefüllten Briefabstimmungsunterlagen entweder mit der Post unfrankiert zurückschicken (das Porto trägt die Stadt Geretsried) oder in den gekennzeichneten Briefwahlschlitz des Rathauses der Stadt Geretsried einwerfen.
Abstimmung im Abstimmungsraum (Urnenabstimmung)
Alternativ können Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben.
Abstimmungsraum: Kleiner Sitzungssaal im Erdgeschoss des Rathauses Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, barrierefrei
Das müssen Sie ins Wahllokal mitbringen:
Sofern der übersandte Stimmzettel nicht mitgeführt wird, kann dem Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ein Stimmzettel ausgehändigt werden. Der Stimmzettel muss von den Stimmberechtigten allein in einer Kabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
Auf dem Stimmzettel stehen drei Fragen zur Abstimmung. Sie können pro Frage eine Stimme vergeben.
„Ja zu Bildung, ja zu Sport“
Frage: Sind Sie dafür, dass die Stadt Geretsried das Bauleitverfahren Nr. 156 sowie das Verfahren zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Teilfläche des Grundstückes Flur-Nummer 101/28, Gemarkung Geretsried, südlich des interkommunalen Hallenbades und nördlich des Ahornweges für die Ansiedlung der Sportschule Geretsried zur Schaffung eines zukunftsfähigen Schul- und Sportangebotes fortsetzt?
Werden die bei Bürgerentscheid 1 und Bürgerentscheid 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit „Ja“ oder mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?
„Erhalt des Stadtwaldes zwischen Hallenbad und Ahornweg in Geretsried“
Frage: Sind Sie dafür, den Stadtwald zwischen interkommunalem Hallenbad und Ahornweg auf dem Flurstück 101/28 Gemarkung Geretsried zu erhalten und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Nummer 156 zum Neubau eines Sportgymnasiums an diesem Standort sowie die 26. Änderung des Flächennutzungsplans im Flächenbereich des Grundstücks mit der Flurstück-Nummer 101/28 als Baufläche für den Gemeinbedarf gemäß BauGB im Verfahren zu stoppen?
In der Sondersitzung am 8. Oktober 2024 beschloss der Stadtrat des Weiteren die Durchführung eines Ratsbegehrens mit der vorbezeichneten Fragestellung (siehe oben).
Der Stadtrat verfolgt damit das im Bürgerleitbild geforderte Ziel der "Errichtung von weiterführenden und auch alternativen Schulformen".
Weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie auf der Website der Sportschule Geretsried.
Am 9. September 2024 überreichten Vertreter der Interessensgemeinschaft (IG) Wald Erstem Bürgermeister Michael Müller eine Unterschriftenliste, um damit ein Bürgerbegehren zu beantragen.
Zur Prüfung der Unterschriften wurde vom Einwohnermeldeamt unverzüglich ein Bürgerverzeichnis („Wählerverzeichnis“) angelegt. Bei 19.872 Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern wurde als Mindestunterschriftenzahl der Grenzwert 1.590 (= 8 %) ermittelt. Der Prozentwert 8 ergibt sich aus Art. 18a VI GO i.V.m. Art. 119 S. 1 GO i.V.m. dem statistischen Bericht des Bay. Landesamt für Statistik vom 30.09.2019 (Einwohnerzahl 25.301).
In der Sondersitzung des Stadtrates am 8. Oktober 2024 stellte der Stadtrat einstimmig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt des Stadtwaldes zwischen Hallenbad und Ahornweg in Geretsried“ fest.
Ebenso beschloss der Stadtrat, der im Bürgerbegehren verlangten Maßnahme nicht Rechnung zu tragen (das aktuelle Bauleitverfahren zu stoppen), sondern beauftragte die Stadtverwaltung, einen Bürgerentscheid vorzubereiten und durchzuführen.
Bereits am 20. Juni 2024 sprach sich Erster Bürgermeister Michael Müller in einem öffentlichen Statement für die Option eines Bürgerentscheids aus: „Ich bin zuversichtlich, dass alle Beteiligten die kommenden Wochen nutzen und miteinander diese bestmögliche Lösung für Geretsried finden. Sollte das nicht gelingen, werde ich eine gemeinsame Entscheidung mit allen Geretsrieder Bürgerinnen und Bürgern forcieren.“
Der Geretsrieder Stadtrat hat am 14. Mai 2024 den Aufstellungsbeschluss zur möglichen Ansiedlung einer weiterführenden Schule gefasst. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Bauordnungsverfahren, bei dem alle für eine mögliche Ansiedlung notwendigen Aspekte detailliert geprüft werden sollen. Dies beinhaltet gutachterliche Bewertungen etwa von Verkehrsströmen, Immissionen aber auch des Baumbestandes der genannten Fläche.
Um das Verfahren maximal transparent zu gestalten, hat der der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. September 2024 die frühzeitige Offenlage aller aktuell vorliegenden Planungsunterlagen zur Sportschule beschlossen. Interessierte können sich damit einen ersten Überblick verschaffen. Eine Aktualisierung und Präzisierung dieser Unterlagen ist aufgrund des anhängenden Bürgerentscheides aktuell nicht zulässig.
Den derzeitgen Planungsstand finden Sie auf unserer Website.
Stadt Geretsried
Kontakt zur Stadt Geretsried
Rathaus
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 0
08171 / 62 98 - 501
E-Mail Adresse für Bewerbungen:
bewerbung@geretsried.deMontag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.