Das Grabrecht besteht für die Dauer der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Verstorbenen oder Urne.
Eine vorzeitige Grabauflösung ist lediglich möglich, wenn bereits alle Ruhezeiten von Verstorbenen abgelaufen sind. Die Ruhezeit beträgt immer 12 Jahre ab dem Tag der letzten Bestattung (auch bei Urnen).
Für die vorzeitige Grabauflösung ist eine schriftliche Erklärung des Grabnutzungsberechtigten notwendig, die der Friedhofsverwaltung zugehen muss. Verwenden Sie bitte hierfür das untenstehende Dokument „Verzichtserklärung“.
Es besteht einzig die Möglichkeit, das Grab durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Steinmetzbetrieb) räumen zu lassen.
Eine Räumung der Grabstätte durch die Stadt Geretsried ist nicht möglich.
Gebühren:
Für die Grabräumung fallen von Seiten der Stadt Geretsried keine Gebühren an.
Die Grabräumung ist mit der von Ihnen beauftragten Fachfirma (Steinmetzbetrieb) zu vereinbaren.
Stadt Geretsried
Friedhofsverwaltung
Rathaus
Zimmer 010
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 123
08171 / 62 98 - 503
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.