Nach der Friedhofssatzung der Stadt Geretsried bedürfen die Errichtung und jede Änderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Geretsried.
Was ist zu vorzulegen:
Das untenstehende Dokument „Antrag auf Grabmalgenehmigung“ ist ausgefüllt samt Anlagen (Skizze) der Friedhofsverwaltung zur Überprüfung zukommen zu lassen.
Diesen Antrag stellt auch gerne Ihr ausgewählter Steinmetzbetrieb für Sie.
Gebühren:
Für die Erteilung der Erlaubnis zur erstmaligen Aufstellung, zur Änderung oder Erneuerung eines Grabmals werden folgende Gebühren erhoben:
a) bei Urnennischen / Urnenerdgräbern 30,- EUR
b) bei Einzelgräbern 50,- EUR
c) bei Doppelgräbern 75,- EUR
d) bei Kindergräbern 20,- EUR
e) bei Anlagengräbern 150,- EUR
Fristen:
Die Grabmalgenehmigung ist rechtzeitig vorher bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Vor Erteilung der Genehmigung darf nicht mit den Arbeiten am Friedhof begonnen werden.
Stadt Geretsried
Friedhofsverwaltung
Rathaus
Zimmer 010
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 123
08171 / 62 98 - 503
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.