An- und Ummeldung:
Hierfür benötigen wir die Vorlage des Personalausweises bzw. eines Reisepasses, sowie die Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten).
Wohnungsgeberbestätigung:
Seit dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An- und Ummeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt.
Als Wohnungsgeber gilt: der Eigentümer, die Hausverwaltung, bei Firmenwohnungen der Eigentümer der Wohnung und der Mieter (bei Untermietverhältnissen).
Der Mietvertrag gilt nicht als Wohnungsgeberbestätigung!
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer füllt dieser die Wohnungsgeberbestätigung aus.
Das Formular finden Sie hier oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Geretsried.
Abmeldung:
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Eine vorzeitige Abmeldung in das Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug möglich und kann entweder direkt im Einwohnermeldeamt durchgeführt oder über das Bürgerservice-Portal eingetragen werden.
Stadt Geretsried
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 002 - 005
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 130
08171 / 62 98 - 502
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.