Übermittlungssperren
Einwohnermeldeamt

Gemäß § 9 Satz 1 Nr. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hat jeder Bürger das Recht, eine Übermittlungssperre eintragen zu lassen.

 

Anträge auf Übermittlungssperren können entweder direkt im Einwohnermeldeamt der Stadt Geretsried gestellt oder über das Bürgerservice-Portal eingereicht werden.

 

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Kontakt

Stadt Geretsried

Einwohnermeldeamt

Rathaus

Zimmer 002 - 005

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 130

08171 / 62 98 - 502


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.