Gemäß § 9 Satz 1 Nr. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) hat jeder Bürger das Recht, eine Übermittlungssperre eintragen zu lassen.
Anträge auf Übermittlungssperren können entweder direkt im Einwohnermeldeamt der Stadt Geretsried gestellt oder über das Bürgerservice-Portal eingereicht werden.
Stadt Geretsried
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 002 - 005
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 130
08171 / 62 98 - 502
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.