Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus:
Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt. Diese Urkunden dienen vor allem zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus einer Geburtsurkunde ergeben sich darüber hinaus vor allem die Eltern des Kindes. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister zeigt u.U. auch Veränderungen bei der Abstammung des Kindes (z.B. eine Adoption) und beim Familiennamen des Kindes und seiner Eltern auf.
Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt und beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt und beweist die Begründung der Lebenspartnerschaft der Lebenspartner und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung.
Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister ausgestellt und beweist Tag und Ort des Todes einer bestimmten Person.
Beglaubigte Ausdrucke aus den Personenstandsregistern sind wortgetreue Wiedergaben der jeweiligen Einträge einschließlich der Vermerke über die Fortführung der ursprünglichen Beurkundungen durch familienrechtliche Änderungen sowie durch Berichtigungen.
Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.
Außerdem können Urkunden auf Wunsch auch im sogenannten Stammbuchformat (DIN A5) ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Das Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister wird am Ort des jeweiligen Personenstandsfalls geführt. Die Personenstandsurkunden aus diesen Registern sind deshalb beim Standesamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, die Ehe geschlossen wurde, die Lebenspartnerschaft begründet wurde bzw. der Betroffene verstorben ist.
Das Standesamt Geretsried ist zuständig für die Standesamtbezirke Geretsried, Dietramszell, Icking, Königsdorf und Münsing.
Beantragung der Urkunden
Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag beim zuständigen Standesamt zu stellen. Diesen können Sie gerne auch per Mail (standesamt@geretsried.de) an das Standesamt schicken.
Bitte geben Sie uns hier sämtliche Daten zu dem Ereignis an (z.B. Namen, Geburtsdatum und -ort, betreffendes Standesamt) und an welche Adresse wir die Urkunden samt Rechnung schicken dürfen.
Personenstandsurkunden können die Personen, auf die sich die standesamtliche Beurkundung bezieht, ihre Ehegatten oder Lebenspartner (bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft), ihre Vorfahren und ihre Abkömmlinge ohne weitere Voraussetzung erhalten. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Für Personenstandsurkunden, Auskünfte aus Geburten- oder Sterberegistern sowie Einsichtnahme in diese reicht die Glaubhaftmachung eines nur berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwisterteil des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Fristen
Die Urkundenausstellung ist seit dem 01.01.2009 an die Aufbewahrungsfristen der Personenstandsregister gebunden. Diese sind wie folgt:
Für alle älteren Einträge können keine standesamtlichen Urkunden mehr ausgestellt werden. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an das
Besucheradresse: Elbestr 25 B,
Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried
(Tel. 08171 / 6298 170 , E-Mail: archiv@gerestried.de).
Kosten
Jede Urkunde kostet jeweils 12,00 €.
Rechtsgrundlagen
§§ 54 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Stadt Geretsried
Standesamt
Rathaus
Zimmer 010 - 012
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 120
08171 / 62 98 - 503
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.