Wenn Sie der Stadt Geretsried eine Spende für gemeinnützige Zwecke wie z.B. zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Berufsausbildung, des Tierschutzes, des Sports, der Heimatpflege und der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, zukommen lassen, erhalten Sie von der Stadt eine Spendenbescheinigung, die Sie in Ihrer Steuererklärung zum Ansatz bringen können.
Stadt Geretsried
Finanzwesen
Rathaus
Zimmer 114
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 264
08171 / 62 98 - 506
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.