Bauordnung

Unser Service für Sie

  • Bei uns erfahren Sie, ob und in welchem Maße das Grundstück bebaut werden darf und Sie erhalten Auskunft über vorhandene Bebauungspläne sowie etwaige weitere Satzungen und örtliche Auflagen (zum Beispiel über die Gestaltung), die bei der Bebauung des Grundstücks zu beachten sind.
     
  • Wenn ein Bebauungsplan für das Grundstück vorhanden ist, regeln dessen Inhalte die Zulässigkeit des Vorhabens. Sofern ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt, entscheidet sich die Bebaubarkeit nach den Vorgaben  von § 34 Baugesetzbuch (Bauen im unbeplanten Innenbereich) oder nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich).
     
  • Die städtische Bauberatung erfolgt kostenfrei. Im Rahmen dieser Beratung können einzelne Aspekte erörtert werden, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die endgültige Genehmigungsfähigkeit der einzelnen baurechtlichen Verfahren gegeben werden (z.B. Bauantrag, Vorbescheid), da die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit der bei der kreisangehörigen Stadt Geretsried einzureichenden Bauanträge durch das Landratsamt  Bad Tölz - Wolfratshausen erfolgt.
Kontakt

Stadt Geretsried

Bauordnung

Rathaus

Dachgeschoss

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 310

08171 / 62 98 - 505


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.