Eine Drehgenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Sie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen Film- und Fernsehaufnahmen erstellen und diese nicht der aktuellen journalistischen Berichterstattung dienen.
Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel wie etwa Scheinwerfer, Absperrungen, etc. stattfinden. Erforderlich ist die Genehmigung dagegen grundsätzlich in städtischen Gebäuden und Einrichtungen. Auch das Abstellen von Ü-Wagen auf öffentlichen Flächen oder in Grünanlagen ist genehmigungspflichtig.
Nähere Auskünfte erteilt die Pressestelle der Stadt Geretsried.
Eine Drehgenehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Sie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen Film- und Fernsehaufnahmen erstellen und diese nicht der aktuellen journalistischen Berichterstattung dienen.
Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel wie etwa Scheinwerfer, Absperrungen, etc. stattfinden. Erforderlich ist die Genehmigung dagegen grundsätzlich in städtischen Gebäuden und Einrichtungen. Auch das Abstellen von Ü-Wagen auf öffentlichen Flächen oder in Grünanlagen ist genehmigungspflichtig.
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Stadt Geretsried
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus
Zimmer 124
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
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Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.