Neuausstellung eines Fischereischeins
Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist ein persönliches Erscheinen bei uns notwendig.
Die Gültigkeit richtet sich nach der entrichteten Fischereiabgabe.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Verlängerung eines Fischereischeins
Es können nur "neue" Fischereischeine (einseitige Fischereischeine) verlängert werden.
Sofern Sie noch einen faltbaren Fischereischein besitzen, muss zur Verlängerung ein neuer Fischereischein ausgestellt werden. In diesem Fall benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Passbild.
Gebühren:
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein kann für Kinder ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist ein persönliches Erscheinen des Kindes nicht zwingend erforderlich. Die Zustimmung aller erziehungsberechtigten Personen ist jedoch notwendig.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Umschreibung eines nichtbayerischen Fischereischeins
Ob eine Umschreibung in einen bayerischen Fischereischein möglich ist, muss gesondert im Einzelfall geprüft werden.
Stadt Geretsried
Fischereiwesen
Rathaus
Zimmer 003
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 130
08171 / 62 98 - 502
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.