Die Stadt unterhält sämtliche Gewässer 3. Ordnung im Stadtgebiet, z. B. den Schwaigwaller Bach, den Schmidtngraben und den Breitenbach.
Was sind Ordnungen?
Im deutschen Wasserrecht werden Gewässer in Ordnungen eingeteilt.
Nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung sowie den Bedürfnissen der Unterhaltung und des Hochwasserschutzes wird zwischen Gewässern I. und II. Ordnung unterschieden, in einigen Bundesländern – z. B. in Bayern – auch eine III. Ordnung unterschieden.
Die bedeutenden Gewässer sind dazu in einer Liste aufgeführt:
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen.
Gewässerentwicklung
Die Stadtverwaltung hat einen Gewässerentwicklungsplan erstellen lassen. Dieser soll dabei helfen, bestehende Gewässer naturnah zu erhalten und auszubauen. In diesem Zuge werden immer wieder vorgeschlagene Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungsplan umgesetzt.
Stadt Geretsried
Verkehr & Umwelt
Rathaus
Dachgeschoss
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 330
08171 / 62 98 - 505
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.