Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung eines jeden Ausweisdokumentes eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.
Die Abholung von Ausweisdokumenten kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Eine vorgefertigte Vollmacht wird Ihnen automatisch mit der Abholmitteilung zugesandt.
Die Verlängerung von alten Dokumenten ist leider nicht mehr möglich.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Hinweis:
Zur Einreise u. a. in die USA benötigen auch Kinder unter 12 Jahren einen regulären Reisepass. Auch hier benötigen wir eine Einverständniserklärung beider Elternteile bei der Beantragung.
Neu
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Bürgerinnen und Bürger können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
Benötigte Unterlagen:
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Gebühren:
37,00 Euro
Weiter Informationen hierzu erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter www.personalausweisportal.de
Für neu zu beantragende Pässe und Personalausweise benötigen Sie ab dem 01. Mai 2025 ein digitales Passbild. Passbilder in Papierform werden nicht mehr verarbeitet.
Digitale Passbilder bekommen Sie bei einem zugelassenen Fotodienstleister in der Form eines QR-Codes, den Sie bei Ihrem Behördengang vorlegen. Mit diesem Code kann im Passamt das digitale Foto aus einer sicheren Cloud abgerufen werden.
Hier finden Sie eine Liste von Fotodienstleistern in Ihrer Nähe, die den Cloud-Service anbieten!
Bis zum 30. April 2025 dürfen noch Passfotos in Papierform verwendet werden. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen können papiergebundene Lichtbilder noch bis zum 31. Juli 2025 weiter akzeptiert werden.
Stadt Geretsried
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 002 - 005
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 130
08171 / 62 98 - 502
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.