Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht überall natürlich im Boden. Gelangt Radon beispielsweise durch Fugen, Risse, Spalten oder entlang von Rohrdurchführungen ins Gebäudeinnere, kann es sich hier ansammeln. Bei längeren Aufenthalten in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration kann die Entstehung von Lungenkrebs begünstigt werden.
Im Hinblick auf die Gesundheit sollte daher zu Hause und am Arbeitsplatz an den Radonschutz gedacht werden.
Messungen der Radonkonzentration sind ganz einfach.
Radon messen schafft Klarheit
Um Sicherheit darüber zu erhalten, ob in Räumen erhöhte Radonkonzentrationen vorliegen, muss Radon gemessen werden. Orientierung liefert der gesetzlich festgelegte Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft.
Das Gute ist: Jeder kann einfach und kostengünstig selbst messen. Für ein aussagekräftiges Messergebnis sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden.
Gemessen wird mit kleinen Messdosen, sogenannten Exposimetern, die bei anerkannten Stellen erhältlich sind. Das garantiert qualitätsgesicherte Ergebnisse. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der anerkannten Stellen.
Die Radonkonzentration unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Aus diesem Grund sollte über zwölf Monate gemessen werden.
Gesetzlich verpflichtend sind Messungen an Arbeitsplätzen in Radon-Vorsorgegebieten. Dies sind Gebiete, in denen die Wahrscheinlichkeit erhöht ist, dass Radonkonzentrationen über dem Referenzwert vorliegen. Zuhause besteht keine Messpflicht.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sich für Messungen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Nach dem Messen ist vor dem Handeln
Liegen die Messergebnisse vor, gibt es je nach Messergebnis zwei mögliche weitere Vorgehensweisen:
Aus Werten unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft ergibt sich keine Pflicht zu handeln. Liegt die Radonkonzentration nahe an den 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft können dennoch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden, zum Beispiel regelmäßiges Stoßlüften.
Hat die Messung Werte über dem Referenzwert ergeben, sollten Radon-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. An Arbeitsplätzen sind diese sogar verpflichtend. Weitere Informationen zu organisatorischen oder baulichen Radon-Schutzmaßnahmen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Fürsorgepflicht – Radonschutz geht alle etwas an
Da Radon überall natürlich vorkommt, sehen das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung des Bundes deutschlandweit einen Basisschutz vor Radon vor. Abhängig von den geologischen Gegebenheiten ist die Wahrscheinlichkeit in einigen Gebieten größer, dass hier Radonkonzentrationen über dem gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft auftreten. Diese Gebiete werden als Radon-Vorsorgegebiete festgelegt. Hier gelten zusätzliche Pflichten und somit ein zusätzlicher Schutz für die Bevölkerung. Die Radonkonzentration kann aber auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten erhöht sein, auch wenn die Wahrscheinlichkeit außerhalb dieser Gebiete geringer ist. Allgemein gilt: Gewissheit schafft nur eine Messung. Wird der Referenzwert überschritten, können oftmals einfache Maßnahmen, wie regelmäßiges Lüften, Abhilfe schaffen.
Strahlung – auf die Dosis kommt es an
Weitere Informationen zum Thema, wie z.B. einen Erklärfilm, das modernisierten Strahlenschutzrecht und einen Kontakt zum Bayerischen Radon-Netzwerk finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.