Die Verlängerung der S7 nach Geretsried ist seit vielen Jahren eines der wichtigsten Themen in Geretsried. Gerade für die Weiterentwicklung der Stadt spielt sie eine zentrale Rolle, denn sowohl Unternehmen als auch Bürger profitieren von einer Direktverbindung in die Landeshauptstadt München.
Die Vorteile
Eine Anbindung Geretsrieds an den öffentlichen Nahverkehr des Großraumes München bedeutet eine konsequente Weiterentwicklung. Die größte Stadt im Oberland ist mit knapp 26.000 Einwohnern nicht nur eine Wohn- und Einkaufsstadt, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort.
Tausende Menschen pendeln täglich Richtung München. Für sie wäre die geplante S-Bahnverlängerung eine erhebliche Erleichterung. Aber auch Straßen und Umwelt könnten durch eine Anbindung an das S-Bahnnetz beachtlich entlastet werden. Hinzu kommt ein wesentlicher, zusätzlicher Standortvorteil für Unternehmen – sowohl für bereits ansässige als auch für solche, die überlegen, sich im Raum München niederzulassen.
Auch Schüler, Auszubildende und Studierende profitieren von der direkten Verbindung in den Ballungsraum München. Nicht zuletzt steigert eine S7 mit Geretsried als Endstation, zu lesen auf Fahrplänen und Zügen, den Bekanntheitsgrad unserer Stadt deutlich.
Die geplante Trasse
Die S-Bahntrasse nach Geretsried führt gemäß derzeitigen Planungen ab dem Bahnhof Wolfratshausen in Richtung Süden. Hierbei passiert sie auf der ehemaligen Regionalbahntrasse das Gewerbegebiet Wolfratshausen bis zum Haltepunkt Gelting. Der Haltepunkt ist im Bereich des Gewerbegebiets Gelting angeordnet.
Danach verläuft die S-Bahntrasse vorbei an Gut Buchberg entlang der B11 bis zum Haltepunkt „Geretsried Mitte“ auf der Böhmwiese.
Im weiteren Verlauf führt das Gleis entlang des „Schwaigwaller Hangs“ in südlicher Richtung bis zum Haltepunkt Süd. Dabei verläuft das Gleis entlang der Richard-Wagner-Straße durch eine FFH-Fläche (Flora-Fauna-Habitat). Der Haltepunkt Süd ist zwischen der Jeschkenstraße und dem Stadtteil Stein angeordnet und befindet sich einschließlich Zufahrt, Parkplätzen und den Abstellgleisen außerhalb der besagten FFH-Fläche.
Zahlen & Fakten
Der Sachstand
Das Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der S-Bahn von Wolfratshausen nach Geretsried wurde am 05.12.2011 eingeleitet. Zum damaligen Zeitpunkt war die Beibehaltung des Bahnübergangs an der Sauerlacher Straße in Wolfratshausen integraler Bestandteil der Planung. In der Zeit vom 14.01.2013 bis 13.02.2013 wurden die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Die erhobenen Einwendungen wurden zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn abschließend bearbeitet.
Bei den Besprechungen „runder Tisch“ Anfang 2015 im Ministerium für Inneres, Bau und Verkehr mit Innenminister, Bürgermeistern und Landrat wurde festgestellt, dass die Verlängerung der S-Bahn nur mit der Tieferlegung der Gleise realisiert werden kann. Dabei müssen sich die Städte und der Landkreis an den Tunnelkosten Stand 2009 mit 17 Mio. Euro beteiligen. Im Sinne einer sachgerechten und zukunftsfähigen Planung der künftigen Entwicklung der Stadt Geretsried macht eine Beteiligung der Stadt Geretsried an den Kosten für eine Tieferlegung der S-Bahngleise in Wolfratshausen Sinn.
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen beteiligt sich an den Mehrkosten mit 70 %. Die darüber hinaus aus der Region zu finanzierenden 30 % teilen sich die beiden Städte Geretsried und Wolfratshausen jeweils zur Hälfte, der von der Stadt Geretsried/ Wolfratshausen zu erbringende Anteil beträgt somit 15 %.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Der Bau einer Bahnlinie erfordert ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren, welches mit einem Planfeststellungsbeschluss endet. Im Planfeststellungsverfahren werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, von der Regierung von Oberbayern zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Städte legen die Planung einen Monat lang öffentlich aus. Danach führt die Anhörungsbehörde einen Erörterungstermin mit den von der Planung Betroffenen, den Behörden sowie den Bürgern, die Einwendungen erhoben haben, durch.
Die Anhörungsbehörde (hier Regierung von Oberbayern) wirkt im Erörterungsverfahren auf einen Konsens zwischen Einwendern und Vorhabenträger hin. Kann der Dissens dort nicht ausgeräumt werden, entscheidet die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahnbundesamt, im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendung.
Bei Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses kann mit dem Bau begonnen werden, sofern der Grunderwerb abgeschlossen ist.
Die Website der DB Netz AG informiert über die Maßnahmen zum Bahnausbau in der Region München. Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung des Projekts S7-Verlängerung.
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Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.