Städte und Gemeinden können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Die Satzungen und Verordnungen einer Stadt oder Gemeinde bilden dabei deren Ortsrecht und sind somit wesentliche rechtliche Grundlagen des kommunalen Handelns.
Der Erlass einer Satzung oder Verordnung durch die Stadt Geretsried bewirkt, dass sowohl der Bürger als auch die Stadt an diese gebunden sind.
Stadt Geretsried
Geschäftsleitung
Rathaus
Zimmer 130
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 410
08171 / 62 98 - 508
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.