Sportförderung
der Stadt Geretsried

Wichtiges
 

  • Grundlage der Förderung stellen die Förderrichtlinien dar (siehe unten).
  • Ein Antrag kann nur durch Verwendung des Vordrucks gestellt werden. Dieser ist auf unserer Website (siehe unten) herunterladbar.
  • Die Frist für die Beantragung der Wassersportförderung endet am 31. März des Förderjahres.
  • Die Förderungen sind unabhängig. Ein Bezug zur Kinder- und Jugendförderung besteht NICHT. Zu beachten gilt hier nur, dass Belege nicht doppelt eingereicht werden dürfen.
  • Auch der Verwendungsnachweis, der als Musterformular heruntergeladen werden kann (siehe unten), muss ausgefüllt abgegeben werden.
  • Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises für die Sportförderung endet am 31. März des Folgejahres.
Kontakt

Stadt Geretsried

Sportstättenmanagement

Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG

Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 180

08171 / 62 98 - 507


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.