Die Stadt Geretsried hat im Stadtzentrum einen verkehrsberuhigten Bereich erschaffen, in der sich Fußgänger und Radfahrer frei bewegen können.
Was bedeutet eine Fußgängerone für Radfahrerinnen und Radfahrer?
Die Befahrbarkeit für Radfahrer bleibt durchgängig erhalten. In der Fußgängerzone darf maximal mit Schritttempo gefahren werden.
Was bedeutet sie für Anrainerinnen und Anrainer?
Die Einführung der Fußgängerzone berücksichtigt auch die Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer, der Anliegerinnen und Anlieger sowie der örtlichen Geschäfte. Lieferverkehr und Anliegerverkehr bleiben beschränkt von 07:00 – 11:00 Uhr und von 18:00 – 20:00 Uhr möglich. Private Kfz-Stellplätze bleiben erreichbar.
Wie kam es zur Entscheidung für eine Fußgängerzone?
Im Zuge der Neugestaltung des Zentrums lud der Stadtrat der Stadt Geretsried im Jahr 2018 zum Planungsworkshop ein. Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter verschiedener Interessensgruppen (darunter u.a. Jugendrat, Senioren-, Behinderten-, Fahrrad-, Handels- und Gewerbeverbände/vereine) konnten ihre Ideen zur Neugestaltung des Stadtzentrums einbringen. Die Ergebnisse zeigten: Die Geretsrieder befürworten eine Verkehrsberuhigung für den Karl-Lederer-Platz. Bereits 2018 wurde der Wunsch zur Einrichtung einer Fußgängerzone formuliert.
Beschluss im Stadtrat: Mehr Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum
Der Stadtrat nahm die Gestaltungsempfehlungen der Bürgerinnen und Bürger auf. In der Sitzung am 19. März 2019 wurde beschlossen, die freigewordenen Flächen auf dem Karl-Lederer-Platz aufzuwerten. Der Stadtrat griff damit ebenfalls Überlegungen zur Einrichtung einer Fußgängerzone aus Ende der 90er Jahre auf.
Am 23. November 2022 folgte der Beschluss, eine Fußgängerzone einzurichten. Die Voraussetzung dafür: die zumeist sehr geringen Verkehrsstärken auf dem Karl-Lederer-Platz. Ziel der Maßnahme war, das Zentrum zu einem Ort zu machen, der zu Aufenthalt und Einkauf einlädt, freie Flächen sollten für Veranstaltungen erhalten bleiben.
Stadt Geretsried
Wirtschaftsförderung
Rathaus
Zimmer 105
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 445
08171 / 62 98 - 508
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.