Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
Bebauungsplan Nr. 49/8. Änderung der Stadt Geretsried für Wohn- und Geschäftsbebauung an der Richard-Wagner-Straße 

Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch - BauGB 

Bebauungsplan Nr. 49/8. Änderung der Stadt Geretsried für Wohn- und Geschäftsbebauung an der Richard-Wagner-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Geretsried hat am 12.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49/8. Änderung für Wohn- und Geschäftsbebauung an der Richard-Wagner-Straße beschlossen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans beabsichtigt die Stadt, im Bereich der Einmündung Beethovenweg in die Richard-Wagner-Straße eine städtebaulich funktionale Weiterentwicklung der bestehenden Wohn- und Geschäftsbebauung mit dienstleistungsorientierten Gewerbe sowie  des umgebenden Straßenraumes zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan Nr. 49/8. Änderung, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, München, in der Fassung vom 11.02.2025, nebst Begründung gleichen Datums liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, barrierefreier Zugang, Schautafel im Vorbereich Bauamt (Dachgeschoss) oder im Internet unter www.geretsried.de (aktuelle Nachrichten), in der Zeit vom 07. März 2025 bis einschließlich 09. April 2025 zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: stadtplanung@geretsried.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt.

Da mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Ziele der „Innenentwicklung“ verfolgt werden, nachdem die planungsrechtlichen Voraus-

setzungen hierfür vorliegen, entfällt eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen können neben der Veröffentlichung im Internet unter http://www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus eingesehen werden. Es können gesonderte Termine mit dem Stadtplanungsamt oder über den Empfang des Rathauses unter Telefon Nr. 08171/6298-100 vereinbart werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter

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Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.