BEKANNTMACHUNG
Erlass einer Verlängerungssatzung zur Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 154 für den Bereich „Brahmsweg / Jeschkenstraße / Daimlerweg“
Zur Sicherung der Aufstellung des Bebauungsplanes hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Geretsried in öffentlicher Sitzung am 28.07.2022 mit Beschluss vom 28.07.2022 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Diese wurde mit Beschluss vom 12.09.2024 im Entwicklungs- und Planungsausschuss verlängert.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird diese Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Veränderungssperre mit Lageplan kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz, Dachgeschoss (barrierefreier Zugang) oder im Internet unter www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist begrenzt auf die vom Stadtrat am 31.05.2022 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 für den Bereich „Brahmsweg / Jeschkenstraße / Daimlerweg“.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 31.05.2022 maßgebend.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 19 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Geretsried, 17.09.2024
Michael Müller
Erster Bürgermeister