Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB
Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Geretsried für das Gewerbegebiet südlich der Sudetenstraße ud westlich des Bunsenweges
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Geretsried hat am 26.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 für das Gewerbegebiet südlich der Sudetenstraße und westlich des Bunsenweges beschlossen.
Der Bebauungsplan, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, in der Fassung vom 28.11.2024 nebst Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten liegt bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Dachgeschoss (barrierefreier Zugang und Aufzug) oder im Internet unter www.geretsried.de (aktuelle Nachrichten) in der Zeit vom 20.12.2024 bis 22.01.2025 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.
Mit diesem Bebauungsplan soll eine einheitliche Entwicklung des gesamten Teilbereichs sichergestellt werden, wobei insbesondere Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für emissionsintensive Gewerbe- und Industriebetriebe geschaffen werden sollen. Dieser Bebauungsplan soll im Teilbereich zwischen Sudetenstraße, Bunsenweg, Spreestraße und Dieselweg sowie westlich des Dieselwegs, die bestehenden Bebauungspläne innerhalb seines Geltungsbereichs ersetzen.
Es sind folgende umweltbezogene Infomationen verfügbar, die für die im Umweltbericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden:
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: fb.bauen@geretsried.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unbercksichtigt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Goldstein
Abteilungsleiter