Vollzug des § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 12 Baugesetzbuch - BauGB
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geretsried für die „Gemeinbedarfsfläche - Neubau eines Sportgymnasiums am Schulzentrum“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat der Stadt Geretsried, hat am 14.05.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 156 „Gemeinbedarfsfläche – Neubau eines Sportgymnasiums am Schulzentrum“ beschlossen. Der Bebauungsplan kann nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, weshalb der Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren geändert werden muss.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und der zeitgleichen Aufstellung diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Sportgymnasiums am Schulzentrum an der Adalbert-Stifter-Straße geschaffen.
Das Planungsgebiet umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 101/28 und liegt im Ortsteil Gartenberg südlich des Hallenbades und des Schulzentrums mit Gymnasium, Real- und Mittelschule an der Adalbert-Stifter-Straße. Auf diesen Flächen sollen angrenzend an den vorhandenen Schulcampus weitere modern ausgestattete Schulgebäude (4-zügiges privates Gymnasium) mit einem innovativen Bildungsangebot für die Bereiche Sport, Ernährung und Gesundheit errichtet werden.
Dabei sollen multifunktionale Schulräume für ca. 700 Kinder, Trainings- und Coachingräume, eine Mensa bzw. Cafeteria, eine Dreifachturnhalle mit begleitenden Räumlichkeiten wie Umkleiden, Athletik- und Fitness sowie therapeutische und sportmedizinische Räume, Büro- und Verwaltungsräume, sowie Mitarbeiterwohnungen entstehen. Die Gebäude sollen räumlich und funktional an den bestehenden Bildungscampus angebunden sein. Die verkehrliche Erschließung soll in das Verkehrskonzept der Stadt Geretsried eingebunden werden.
Neben der schulischen Nutzung sollen Teilbereiche auch von der Öffentlichkeit für Veranstaltungen und Aktivitäten genutzt werden können und Partnerschaften mit lokalen Sportvereinen und Gesundheitseinrichtungen zur Nutzung der Anlagen eingegangen werden.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, gefertigt durch das Ing.Büro Dragomir Stadtplanung München, in der Fassung vom 25.06.2024, nebst Begründung und Umweltbericht vom 24.09.2024, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, Schautafel im Flur des Bauamts (Dachgeschoss Rathaus, barrierefreier Zugang und Aufzugsanlage) oder im Internet unter https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren in der Zeit
vom 07. Oktober bis einschließlich 18. November 2024
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar, die für die im Umweltbericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden:
- Stellungnahme zum Verkehr
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Stellungnahme zum Immissionsschutz
Stellungnahme für den Baugrund und Versickerung
Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: fb.bauen@geretsried.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt.
Gestützt auf § 4 a Abs. 4 BauGB, stellt die Stadt Geretsried die zur Einsichtnahme relevanten Unterlagen auf ihrer Internetseite https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren bereit. Von einer Übermittlung in Papierform wurde gemäß Ihrer Zustimmung abgesehen.
Sollten Sie dennoch ein Exemplar in Papierform benötigen, können Sie uns gem. § 4 Abs. 4, S. 3 BauGB dazu auffordern, Ihnen ein Exemplar zu übermitteln.
Die Unterlagen zu oben genannten Verfahren finden Sie auf der Homepage der Stadt Geretsried unter: https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 156 und die dazugehörigen Unterlagen können neben der Veröffentlichung im Internet unter https://www.geretsried.de/aktuelle-bauleitverfahren nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus eingesehen werden. Es können gesonderte Termine mit dem Stadtplanungsamt oder über den Empfang des Rathauses unter Telefon Nr. 08171/6298-100 vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Goldstein
Abteilungsleiter
Stadt Geretsried
Leitung Bauen
Rathaus
Dachgeschoss
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 300
08171 / 62 98 - 505
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.