Kinder- und Jugendförderung
in Geretsrieder Vereinen
Wichtiges
- Grundlage der Förderung stellen die Kinder- und Jugendförderrichtlinien dar (siehe unten).
- Ein Antrag kann nur durch Verwendung des Vordrucks gestellt werden. Dieser ist auf unserer Website (siehe unten) downloadbar. Eine Mitgliederliste muss mitgesendet werden. Der Antrag und die Mitgliederliste müssen bis zum 31. Januar des Förderjahres eingereicht werden.
- Wer Kinder- und Jugendförderung erhält, muss künftig verpflichtend an spezifischen Veranstaltungen der Stadt mitwirken. Hierzu zählen beispielsweise der Ferienpass, der Kinder- und Jugendtag und/oder das Jugendleiterforum.
- Die Kinder- und Jugendförderung ist unabhängig. Ein Bezug zur Sportförderung besteht NICHT. Zu beachten gilt hier nur, dass Belege nicht doppelt eingereicht werden dürfen.
- Auch der Verwendungsnachweis, der als Musterformular gedownloadet werden kann (siehe unten), muss ausgefüllt abgegeben werden. Hier läuft die Frist am 31. März des Folgejahres ab. Der Verwendungsnachweis verlangt keine GuV, Bilanz, Jahresrechnung etc. Wichtig ist bei der Belegung der Ausgaben nur, dass Rechnungen, Quittungen etc. aufgehoben und mit eingereicht werden.
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Kontakt
Stadt Geretsried
Jugendpflege
Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG
Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 153
08171 / 62 98 - 507
Öffnungszeiten Rathaus
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.