Bürger-Entscheid

Alle Informationen sowie das Wahlergebnis zum Bürgerentscheid am 24. November 2024

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Kinder- und Jugendförderung
in Geretsrieder Vereinen

Wichtiges

  • Grundlage der Förderung stellen die Kinder- und Jugendförderrichtlinien dar (siehe unten).
  • Ein Antrag kann nur durch Verwendung des Vordrucks gestellt werden. Dieser ist auf unserer Website (siehe unten) downloadbar. Eine Mitgliederliste muss mitgesendet werden. Der Antrag und die Mitgliederliste müssen bis zum 31. Januar des Förderjahres eingereicht werden.
  • Wer Kinder- und Jugendförderung erhält, muss künftig verpflichtend an spezifischen Veranstaltungen der Stadt mitwirken. Hierzu zählen beispielsweise der Ferienpass, der Kinder- und Jugendtag und/oder das Jugendleiterforum.
  • Die Kinder- und Jugendförderung ist unabhängig. Ein Bezug zur Sportförderung besteht NICHT. Zu beachten gilt hier nur, dass Belege nicht doppelt eingereicht werden dürfen.
  • Auch der Verwendungsnachweis, der als Musterformular gedownloadet werden kann (siehe unten), muss ausgefüllt abgegeben werden. Hier läuft die Frist am 31. März des Folgejahres ab. Der Verwendungsnachweis verlangt keine GuV, Bilanz, Jahresrechnung etc. Wichtig ist bei der Belegung der Ausgaben nur, dass Rechnungen, Quittungen etc. aufgehoben und mit eingereicht werden.

 

Kontakt

Stadt Geretsried

Jugendpflege

Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG

Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 153

08171 / 62 98 - 507


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.