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Baumschutz
im Stadtgebiet

Bäume in der Stadt Geretsried sind geschützt. Der Schutz ergibt sich aus der Festsetzung in den jeweiligen Bebauungsplänen für das Stadtgebiet und auf Grund der Baumschutzverordnung.

Soll von der Bebauungsplanfestsetzung abgewichen werden und/oder fällt der Baum unter die Baumschutzverordnung muss eine Fällgenehmigung eingeholt werden. Hierbei wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde das Grundstück und den Baum in der Regel gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer besichtigen. Abhängig von Vitalität, Schutzwürdigkeit, Bedeutung für das Ortsbild, Baumart, Baumumfeld und dem verbleibenden Baumbestand auf dem Grundstück wird der zur Fällung beantragte Baum schriftlich zur Fällung freigegeben.

Dies gilt natürlich auch für Neubauvorhaben und ist Teil des Bauantragsverfahren.

Warum ist der Baumschutz von entscheidender Bedeutung?

Vor allem in der Stadt haben Lärmschutz, Staubfilterung, Luftbefeuchtung und Sauerstoffproduktion große Bedeutung. Die messbaren Verbesserungen, aber auch die nicht messbaren, positiven Wirkungen auf Seele und Geist (Erlebnis der Jahreszeiten, Unverwechselbarkeit des Stadtviertels, Vogelgezwitscher etc.) lassen uns Bäume als nützlich und wertvoll erscheinen. Ein paar Zahlen sollen dies verdeutlichen: Eine ausgewachsene Buche kann an einem sonnigen Sommertag bis zu 500 Liter Wasser verdunsten, dadurch wird die Luft von 40 auf 70 Prozent angefeuchtet und um 3 bis 4 Grad Celsius abgekühlt.

Für Insekten, Vögel und Säugetiere sind sie notwendiger Lebensraum.

Seit 2010 ist neben der reinen Fällerlaubnis auch der Tier- und Artenschutz gesondert zu beachten. In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres sind Rodungen bzw. Fällungen von Büschen, Hecken, Gehölzen und Bäumen grundsätzlich nicht zugelassen (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG). Ganzjährig zugelassene Ausnahmen sind fachgerechte Form- und Pflegeschnitte und Arbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Ausnahmen von der Verbotsfrist erteilt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Artenschutz.

Hier finden Sie das PDF der Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit detaillierten Hinweisen zu privatrechtlichen Regeln.

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Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.