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Gewässer
3. Ordnung

Die Stadt unterhält sämtliche Gewässer 3. Ordnung im Stadtgebiet, z. B. den Schwaigwaller Bach, den Schmidtngraben und den Breitenbach.

Was sind Ordnungen?

Im deutschen Wasserrecht werden Gewässer in Ordnungen eingeteilt.

Nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung sowie den Bedürfnissen der Unterhaltung und des Hochwasserschutzes wird zwischen Gewässern I. und II. Ordnung unterschieden, in einigen Bundesländern – z. B. in Bayern – auch eine III. Ordnung unterschieden.

Die bedeutenden Gewässer sind dazu in einer Liste aufgeführt:

  • I. Ordnung: Donau
  • II. Ordnung: Maisach
  • III. Ordnung: Breitenbach

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen.

Gewässerentwicklung

Die Stadtverwaltung hat einen Gewässerentwicklungsplan erstellen lassen. Dieser soll dabei helfen, bestehende Gewässer naturnah zu erhalten und auszubauen. In diesem Zuge werden immer wieder vorgeschlagene Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungsplan umgesetzt.

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Kontakt

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Verkehr & Umwelt

Rathaus

Dachgeschoss

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 330

08171 / 62 98 - 505


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Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.