Bürger-Entscheid

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Breitbandförderung
Die bisherigen Markterkundungsverfahren

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Geretsried gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Kommune bat daher, bis spätestens 10. Oktober 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Bekanntmachung Markterkundung (siehe Dokument „Markterkundung Bekanntmachung“)
2. Anlagen Karten mit Ist-Versorgung

Verfahren - 2

Markterkundungsverfahren – 2 der Stadt Geretsried

Erschließungsgebiet 5

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upstream.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Geretsried im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Stadt bat daher, bis spätestens 10.04.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Bekanntmachung Markterkundung 2 (siehe Dokument Bekanntmachung Markterkundung 2)
2. Anlagen Karten mit Ist-Versorgung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens -2 der Stadt Geretsried

Die Stadt Geretsried hat vom 09.09.2014 bis 10.10.2014 ein 1. Markterkundungsverfahren und vom 05.03.2015 bis 10.04.2015 ein 2. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nebenstehend zum Download bereitgestellt.

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Die Stadt Geretsried führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)" in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

Frist zur Angebotsabgabe: 27.10.2015, 15:00 Uhr

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14 - gemäß des genannten Verfahrens wird die Frist zur Abgabe von Angeboten von Netzbetreibern bis zum 10.12.2015 12:00 Uhr verlängert. Näheres entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die nebenstehend zum Download bereitgestellt werden.

Nebenstehend die Stellungnahme der Stadt Geretsried bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern zum Download.

Abschließende Projektbeschreibung

Nebenstehend die abschließende Projektbeschreibung der Stadt Geretsried des zweiten Verfahrens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern zum Download.

Verfahren - 3

Markterkundungsverfahren - 3 der Stadt Geretsried

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Geretsried gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Geretsried bittet daher, bis spätestens 26. Februar 2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens - 3 der Stadt Geretsried

Die Stadt Geretsried hat ein 3. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Das Ergebnis wird nebenstehend zum Download bereitgestellt.

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Die Stadt Geretsried führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch. Bedingt durch eine Änderung bei der Losbildung unter Punkt 4 wird das Formular Modul 4 ausgetauscht und gleichzeitig die Abgabefrist auf den 26. März 2019 verschoben. Die Erschließungsgebiete bleiben erhalten.

 

Frist zur Angebotsabgabe: 26. März 2019, 12.00 Uhr

Wiederholung des Auswahlverfahren – 3 (vom 23. Oktober 2018)

Die Wiederholung des Verfahrens – 3 für die Stadt Geretsried aus dem Jahre 2018 bedarf einer Korrektur.

Ein Netzbetreiber hat einen stattgefundenen Eigenausbau gemeldet welcher in der Karte bzw. den Formularen n. n. berücksichtigt werden konnte, somit reduzieren sich die HA von 56 auf 41 HA.

Die Wiederholung erfolgt in Abstimmung mit der Reg. von Obb. und dem BBZ – Amberg.

Die Stadt Geretsried führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.

 

Auf Antrag eines Anbieters geben wir der Fristverlängerung letztmalig bis zum 20. Juli 2020, 12:00 Uhr statt.

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