Bebauungspläne
für Geretsried
1. Sinn und Zweck der Bebauungspläne
Durch die vom Stadtrat zu beschließenden Bebauungspläne wird die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Bodennutzungen im Stadtgebiet festgesetzt. Auf diese Weise wird in einem Planbereich ein für alle einbezogenen Grundstücke verbindliches Baurecht geschaffen.
Die Bebauungspläne bestehen in der Regel aus der Planzeichnung, inhaltlichen Festsetzungen und einer Begründung. Mit diesen Bestandteilen werden für jedermann verbindliche Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, aber oftmals auch zur Baugestaltung getroffen.
Beispielsweise enthalten Bebauungspläne regelmäßig Festsetzungen
- zur Art der baulichen Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung),
- zum Maß der baulichen Nutzung (Wie hoch und wieviel Fläche eines Grundstücks ist bebaubar?),
- welche Teile des Grundstücks dürfen überbaut werden
- sowie welche Dachform zulässig ist.
2. Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren
Wird durch Beschluss des Stadtrats ein Bauleitplan aufgestellt, durchläuft er ein bundeseinheitlich geregeltes Verfahren, in dem die Bürgerinnen und Bürger in der Regel zweimal Gelegenheit haben Ihre Anregungen vorzubringen.
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung haben Sie die Möglichkeit, sich über aktuelle Verfahren der Bauleitplanung zu informieren, und Ihre Anregungen und Bedenken mitzuteilen.
Hier finden Sie die rechtsverbindlichen Fassungen unserer Bebauungspläne für die Stadt Geretsried.
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Stadt Geretsried
Bauleitplanung
Rathaus
Dachgeschoss
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 310
08171 / 62 98 - 505
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.