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Bekanntmachung 
der Absicht über die Abstufung bzw. Teileinziehung von Teilflächen des Karl-Lederer-Platzes und des Hermann-Löns-Weges zur Fußgängerzone

B E K A N N T M A C H U N G

 

3.30/coma

 

Bekanntmachung der Absicht über die Abstufung bzw.

Teileinziehung von Teilflächen des Karl-Leder-Platzes und des Herrmann-Löns-Weges zur Fußgängerzone

 

Die Stadt Geretsried beabsichtigt für die nachfolgenden Straßenflächen des Karl-Lederer-Platzes eine Abstufung bzw. Teileinziehung gemäß Art. 7 und 8 BayStrWG zur Fußgängerzone zu verfügen:

 

Anfangspunkt: Einmündung Graslitzer-Straße/Martin-Luther-Weg

Endpunkt 1: Nordostecke Grundstück Fl.-Nr. 75/283

Endpunkt 2: Einmündung in die Egerlandstraße

Länge: ca. 132 m

Fl.-Nr.: 217 (Teilfläche), Gem. Geretsried gemäß

75/99 (Teilfläche), Gem. Geretsried

75/425, Gem. Geretsried

75/426, Gem. Geretsried

Die Absicht der Teileinziehung bzw. Abstufung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekanntgemacht. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung als Fußgängerzone beschränkt. Die Befahrbarkeit für Radfahrer bleibt erhalten. Lieferverkehr und Anliegerverkehr bleiben beschränkt von 7:00 – 11:00 Uhr und von 18:00 – 20:00 Uhr erhalten. Die für die Teileinziehung maßgeblichen Unterlagen, insbesondere ein Plan, in dem die teileinzuziehenden Straßenflächen gekennzeichnet sind, liegen für die Dauer von drei Monaten, ab dem 27. 12.2022 bis einschließlich 05.04.2023 im Rathaus der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1 (barrierefreier Zugang), 82538 Geretsried, an der Informationstafel vor Zimmer 016, während folgender Zeiten zur Einsichtnahme aus: Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

 

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die beabsichtigte Teileinziehung bzw. Abstufung vorzubringen. Die Einwendungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geretsried erhoben werden. Nach Ablauf von drei Monaten ab dem Tag dieser Bekanntmachung ist vorgesehen, einen Stadtratsbeschluss zur Teileinziehung bzw. Abstufung der beschriebenen Teilstrecken herbeizuführen. Rechtsgrundlage: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23.05.2022 (GVBl. S. 224) geändert worden ist.

 

 

Geretsried, 21.12.2022

 

 

Michael Müller

Erster Bürgermeister