Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung – Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Egerlandstraße
Ort der Maßnahme: siehe Verkehrszeichenplan
Dauer der Maßnahme vom 18.11.2024 bis 29.11.2024
Grund der Maßnahme: Kanalreparaturarbeiten
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/5 modifiziert siehe Verkehrszeichenplan
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!