© Stadt Geretsried
© Pöstges
© Pöstges
© Stadt Geretsried

Aktuelles aus Geretsried

Verkehr
Einrichtung eines absoluten Haltverbotes in der Buchberger Straße von 11. bis 12. März 2025
13.02.2025

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung

Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:

Einrichtung eines absoluten Haltverbotes

Bezeichnung der Straße: Geretsried, Buchberger Straße

Ort der Maßnahme: Siehe Plan

Dauer der Maßnahme: vom 11.03.2025 bis 12.03.2025

Grund der Maßnahme: Dreharbeiten Hubert ohne Staller

Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-30 (Halteverbot Mitte) und 283-20 (Halteverbot Ende) + Zusatzzeichen ZZ 1040-34 „Datum und Uhrzeit“ (Beginn/Ende) + ggf. Zusatzzeichen ZZ 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen).

Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs: Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-30 (Halteverbot Mitte) und 283-20 (Halteverbot Ende) + Zusatzzeichen ZZ 1040-34 „Datum und Uhrzeit“ (Beginn/Ende) + ggf. Zusatzzeichen ZZ 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen).

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!

Die Straßenkarte zeigt das absolute Haltverbot in der Buchberger Straße | © Stadt Geretsried