Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Einrichtung eines absoluten Haltverbotes
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Buchberger Straße
Ort der Maßnahme: Siehe Plan
Dauer der Maßnahme: vom 11.03.2025 bis 12.03.2025
Grund der Maßnahme: Dreharbeiten Hubert ohne Staller
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-30 (Halteverbot Mitte) und 283-20 (Halteverbot Ende) + Zusatzzeichen ZZ 1040-34 „Datum und Uhrzeit“ (Beginn/Ende) + ggf. Zusatzzeichen ZZ 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen).
Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs: Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-30 (Halteverbot Mitte) und 283-20 (Halteverbot Ende) + Zusatzzeichen ZZ 1040-34 „Datum und Uhrzeit“ (Beginn/Ende) + ggf. Zusatzzeichen ZZ 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen).
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!