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Aktuelles aus Geretsried

Verkehr
Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes in der Sudetenstraße
03.12.2024

Nr. 26-24

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Stadt Geretsried erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO i. V. m. Art. 2 Satz 1 Nr. 1, Art. 3 Abs.1 Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Auf der nachgenannten Straße / öffentlichen Verkehrsfläche werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes

Standort: Sudetenstraße, ab der Flur-Nr. 111/88 bis zur Flur-Nr. 111/194 (Hausnummer 70 bis Hausnummer 94), Gemarkung Geretsried, 82538 Geretsried.

Die Maßnahme dient der Verbesserung der Schulwegsicherheit. Ebenfalls gab es an dieser Stelle Probleme für den Anlieferungsverkehr der dort sitzenden Firmen sowie Probleme für den ÖPNV.

Die Kennzeichnung erfolgt über die Verkehrszeichen 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot – Anfang), 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot – Mitte) und 286-20 (Eingeschränktes Haltverbot – Ende).

Begründung: Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen und Plätze aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das gleiche Recht haben sie hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs.1 Satz 1 und 2 Nr.5 StVO). Diese dient auch der Schulwegsicherheit. Die beschränkende Anordnung beachtet das Übermaßgebot und die Interessen der Betroffenen (z.B. Anlieger); sie ist verhältnismäßig.

Der Beschilderungsplan 26-24 ist Bestandteil dieser Anordnung und darf nur mit Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde geändert oder ergänzt werden. Er kann zu den Dienstzeiten im Rathaus eingesehen werden.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt gemäß § 45 Abs.5 StVO der Stadt Geretsried als Straßenbaulastträger.

Beschilderungsplan zeigt das eingeschränkte Haltverbot in der Sudetenstraße | © Stadt Geretsried