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Aktuelles aus Geretsried

Information
Informationen zum Bürgerentscheid am Sonntag, 24. November 2024
12.11.2024

In Geretsried findet am 24. November 2024 ein Bürgerentscheid über den Bau einer Sportschule statt. Abgestimmt wird über das Bürgerbegehren „Erhalt des Stadtwaldes zwischen Hallenbad und Ahornweg in Geretsried“ und über das Ratsbegehren „Ja zu Bildung, ja zu Sport“. Des Weiteren gibt es eine Stichfrage. Auf unserer Website finden Sie aktuelle Informationen dazu!

Was ist ein Bürgerentscheid?

Bei einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten ihrer Gemeinde entscheiden. Zwei Wege führen zu einem Bürgerentscheid: ein Bürgerbegehren oder ein Ratsbegehren. „Bürgerentscheid“ ist also der Oberbegriff. Geregelt ist das alles im Artikel 18a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Wie der Name schon sagt, geht das Bürgerbegehren von den Bürgerinnen und Bürgern aus. Ein Ratsbegehren geht vom Stadtrat aus. Allgemeine Informationen zum Thema Bürgerentscheid lesen Sie auf unserer Website.

Warum gibt es zusätzlich ein Ratsbegehren?

In Geretsried gibt es seit 2013 ein Bürgerleitbild. Es wurde zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern erstellt. Das Leitbild enthält Ziele für die Stadtentwicklung. Stadtrat und Verwaltung folgen diesen Zielen.

Eines der Ziele im Leitbild lautet: „Errichtung von weiterführenden und auch alternativen Schulformen“. Mehr zum Leitbild lesen Sie auf unserer Website.

Entsprechend dieser Forderung hat der Stadtrat die Planungen für die Sportschule in Geretsried angestoßen.

Das Bürgerbegehren fordert einen Stopp der Planungen für die Sportschule am Standort südlich des neuen Hallenbads.

Es gibt keinen alternativen Standort für die Sportschule in Geretsried, der sich im Eigentum der Stadt befindet. Werden die Planungen gestoppt, bedeutet das das Ende der Sportschule für Geretsried. Auf unserer Website lesen Sie mehr über die Grundstücksauswahl.

Vor diesem Hintergrund ist es für den Stadtrat wichtig zu wissen, ob die Ziele aus dem Bürgerleitbild weiterhin für die Stadtentwicklung maßgeblich sind. Daher wurde ein Ratsbegehren auf den Weg gebracht, das genau diese Frage klären soll: Wie soll sich Geretsried in Zukunft entwickeln?

Erster Bürgermeister Michael Müller sprach sich bereits am 20. Juni für die Option eines Bürgerentscheids aus. Er empfahl dem Stadtrat, ein Ratsbegehren durchführen zu lassen.

„Ich habe allen Beteiligten bereits zu Beginn des Verfahrens gesagt, dass es uns allen um die bestmögliche Lösung für Geretsried als Ganzes gehen muss. Einzelinteressen müssen dabei Beachtung finden, über dem Wohl der Gemeinschaft aber stehen dürfen sie nicht.“

Alle politischen Entscheidungen bedeuten ein Abwägen. Ziel ist immer die bestmögliche Lösung für die Stadt als Ganzes.

Erster Bürgermeister Müller: „Genau das ist die Kernaufgabe eines Stadtrates in einer repräsentativen Demokratie: Er muss unterschiedliche Interessen wägen und Kompromisse finden – tagein, tagaus. Das ist eine große Verantwortung. Dessen ist sich unser Stadtrat sehr bewusst, er stellt sich dieser Verantwortung. Beim Ratsbegehren wird genau das deutlich: es geht eben nicht nur um die Frage des Erhalts von Wald. Es geht darum, abzuwägen. Wollen wir den Wald an dieser Stelle erhalten oder folgen wir den Zielen unseres Bürgerleitbilds? Beides zusammen funktioniert in diesem Fall leider nicht. Das Ratsbegehren trägt genau dem Rechnung. Es ist damit eine notwendige Ergänzung des Bürgerbegehrens. Es erlaubt Ihnen allen, liebe Bürgerinnen und Bürger, zu wägen. Und genau das müssen wir am 24. November tun. Ich möchte Sie daher bitten: Nutzen Sie diese Möglichkeit der Mitbestimmung, bringen Sie sich ein – im Sinne unserer Stadt.“

Rathaus Geretsried im Herbst | © Stadt Geretsried