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Aktuelles aus Geretsried

Familie, Information
Qualifizierung für Tagespflege-Personen
04.09.2024

Als unverzichtbar und gleichrangige Säule des Bildungs- und Betreuungsangebots bietet die Kindertagespflege eine gute Alternative zu Krippe, Kindergarten oder Hort. Hier kann in kleineren Gruppen individuell auf die Kinder eingegangen werden und der jeweilige Betreuungsbedarf der Familie noch flexibler berücksichtigt werden.

Können Sie sich vorstellen, ein oder mehrere Kinder in Ihrem Haushalt oder in einer Großtagespflege liebevoll zu betreuen und zu fördern? Dann melden Sie sich zum Qualifizierungskurs für Tagesmütter und Tagesväter an.

 

Neben der Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten und Hort) gibt es die ebenfalls offizielle und staatlich geförderte Betreuungs-möglichkeit durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder -vater).

Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag wird auch in der Kindertagespflege ein hoher Stellenwert eingeräumt. Deshalb müssen die Tagespflegepersonen über vertiefte Kenntnisse verfügen, die sie durch Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen erwerben.

Qualifizierung von 30 Unterrichtseinheiten

Die Qualifizierung von 30 Unterrichtseinheiten für Interessentinnen und Interessenten mit pädagogischer Berufsausbildung ist Voraussetzung für eine Pflegeerlaubnis. Diese ist verpflichtend, wenn man ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung, 15 und mehr Wochenstunden, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreut (§ 43 SGB VIII). Die Pflegeerlaubnis ist bereits ab dem ersten Kind erforderlich.

Qualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten

Die Qualifizierung ist Voraussetzung für eine Pflegeerlaubnis. Diese ist verpflichtend, wenn man ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung, mehr als 15 Wochenstunden, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreut (§ 43 SGB VIII). Die Pflegeerlaubnis ist bereits ab dem ersten Kind erforderlich.

Die Qualifizierung ermöglicht die Weiterbildung zur Assistenzkraft. Eine Teilnahme ist bei freien Plätzen möglich. Empfohlen wird hierfür jedoch eine Qualifizierung über das IFP, Infos über www.kita-fachkraefte.bayern 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Fachdienst im Amt für Jugend und Familie (Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen):

Judith Rinshofer, Tel: 08041/505-453 (Mo/Di/Do/Fr vormittags), Mail: kindertagespflege@lra-toelz.de 

 

In der angebotenen Ausbildung erhalten Sie Fachwissen, Denkanstöße und Praxis-Impulse, die Sie in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit unterstützen.

Qualifizierungskurs 2024/25 - 160 Unterrichtseinheiten

16./17. November 2024
15./16. Februar
14./15. Dezember
21./22./23. März
17./18./19. Januar 2025
17./18. Mai
24./25./26. Januar
23./24./25. Mai

Veranstaltungsort / Kurs-Zeiten:

Landratsamt Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz

Täglich von 9:30 - 17:00 Uhr (1 Stunde Mittagspause)

Freitags jeweils von 18:30 – 22:00 Uhr

Unkostenbeitrag:

500,00 € Kurs inclusive Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittelhygieneschulung und Hospitation
650,00 € für Teilnehmer*innen aus anderen Landkreisen:
inclusive Infektionsschutzbelehrung und Lebensmittelhygieneschulung; Hospitation muss über das dortige Jugendamt absolviert werden!

 

Qualifizierungskurs 2025: 30 Unterrichtseinheiten (UE) – verkürzter Spezialkurs

Nur für Teilnehmer*innen mit abgeschlossener päd. Berufsausbildung (Erzieher, Kinderpfleger, Grundschullehrer, Dipl. Pädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Heilerziehungspfleger)

Kurs-Zeiten: Freitag, 17. Januar: 18:30 – 22:00 Uhr
Samstag/Sonntag, 18./19. Januar: 9:30 – 17:00 Uhr

Veranstaltungsort / Kurs-Zeiten:

Landratsamt Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz

Kosten: 135 €
150 € für Teilnehmer*innen aus anderen Landkreisen

Die übrigen Unterrichtseinheiten ergeben sich aus einer Hospitation und dem Erstellen eines Konzepts. Für TeilnehmerInnen aus anderen Landkreisen muss die Hospitation über das dortige Jugendamt erfolgen.

 

Voraussetzungen für die Eignung als Tagespflegeperson:

 

Mindestalter 18 Jahre

Höchstalter bei Abschluss der Qualifizierung 63 Jahre

Hauptschulabschluss als Mindestvoraussetzung

Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,

bzw. Nachweis über abgeschlossenen B2 Sprachkurs

Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern

Bereitschaft, an Fortbildungen und Qualifizierungen teilzunehmen

Einfühlungsvermögen, Erfahrung und Freude im Zusammenleben mit Kindern

Physische und psychische Belastbarkeit, Ausgeglichenheit

Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Flexibilität in der Bewältigung unerwarteter Situationen

Offenheit und Transparenz, Fähigkeit zur Eigenreflexion

Kooperationsbereitschaft - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit

den Erziehungsberechtigten

anderen Tagesmüttern

dem Amt für Jugend und Familie Bad Tölz-Wolfratshausen

Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung

Kennen und Achten der Rechte des Kindes

Gute Vereinbarkeit mit eigener Familie

Geeignete, helle Räumlichkeiten mit ausreichend Platz für Spiel und Erleben, sowie Schlafmöglichkeiten für die Tageskinder

 

Kriterien für den Ausschluss als Tagespflegeperson:

 

Wenn die Voraussetzungen der Eignung (siehe oben) nicht erfüllt werden können

Evtl. wenn den eigenen Kindern der Tagespflegeperson ‚Hilfe zur Erziehung‘ gewährt wird oder wurde: Einschätzung durch den Fachdienst

Wenn aus Sicht des Fachdienstes gravierende Gründe gegen ein Tagespflegeverhältnis sprechen und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls droht

Wenn Krankheiten/Behinderungen vorliegen, die Auswirkungen auf den Umgang mit Kindern haben könnten (z.B.: chronische Krankheiten, Alkohol-, Tabletten-, Drogensucht)

Wenn die Tagespflegeperson oder Haushaltsangehörige vorbestraft sind oder gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft

Zugehörigkeit zu sog. Sekten, Psychogruppen und religiösen, konflikt-trächtigen Gruppierungen, die eine positive Entwicklung des Kindes nicht gewährleisten (z. B. Scientology, Reichsbürger, Selbstverwalter)

 

 

© Bernd Ritschel