Aktuelles aus Geretsried
Als unverzichtbar und gleichrangige Säule des Bildungs- und Betreuungsangebots bietet die Kindertagespflege eine gute Alternative zu Krippe, Kindergarten oder Hort. Hier kann in kleineren Gruppen individuell auf die Kinder eingegangen werden und der jeweilige Betreuungsbedarf der Familie noch flexibler berücksichtigt werden.
Können Sie sich vorstellen, ein oder mehrere Kinder in Ihrem Haushalt oder in einer Großtagespflege liebevoll zu betreuen und zu fördern? Dann melden Sie sich zum Qualifizierungskurs für Tagesmütter und Tagesväter an.
Neben der Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten und Hort) gibt es die ebenfalls offizielle und staatlich geförderte Betreuungs-möglichkeit durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder -vater).
Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag wird auch in der Kindertagespflege ein hoher Stellenwert eingeräumt. Deshalb müssen die Tagespflegepersonen über vertiefte Kenntnisse verfügen, die sie durch Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen erwerben.
Qualifizierung von 30 Unterrichtseinheiten
Die Qualifizierung von 30 Unterrichtseinheiten für Interessentinnen und Interessenten mit pädagogischer Berufsausbildung ist Voraussetzung für eine Pflegeerlaubnis. Diese ist verpflichtend, wenn man ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung, 15 und mehr Wochenstunden, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreut (§ 43 SGB VIII). Die Pflegeerlaubnis ist bereits ab dem ersten Kind erforderlich.
Qualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten
Die Qualifizierung ist Voraussetzung für eine Pflegeerlaubnis. Diese ist verpflichtend, wenn man ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung, mehr als 15 Wochenstunden, gegen Entgelt und länger als 3 Monate betreut (§ 43 SGB VIII). Die Pflegeerlaubnis ist bereits ab dem ersten Kind erforderlich.
Die Qualifizierung ermöglicht die Weiterbildung zur Assistenzkraft. Eine Teilnahme ist bei freien Plätzen möglich. Empfohlen wird hierfür jedoch eine Qualifizierung über das IFP, Infos über www.kita-fachkraefte.bayern
Bei Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Fachdienst im Amt für Jugend und Familie (Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen):
Judith Rinshofer, Tel: 08041/505-453 (Mo/Di/Do/Fr vormittags), Mail: kindertagespflege@lra-toelz.de
In der angebotenen Ausbildung erhalten Sie Fachwissen, Denkanstöße und Praxis-Impulse, die Sie in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit unterstützen.
Qualifizierungskurs 2024/25 - 160 Unterrichtseinheiten
16./17. November 2024
15./16. Februar
14./15. Dezember
21./22./23. März
17./18./19. Januar 2025
17./18. Mai
24./25./26. Januar
23./24./25. Mai
Veranstaltungsort / Kurs-Zeiten:
Landratsamt Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Täglich von 9:30 - 17:00 Uhr (1 Stunde Mittagspause)
Freitags jeweils von 18:30 – 22:00 Uhr
Unkostenbeitrag:
500,00 € Kurs inclusive Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittelhygieneschulung und Hospitation
650,00 € für Teilnehmer*innen aus anderen Landkreisen:
inclusive Infektionsschutzbelehrung und Lebensmittelhygieneschulung; Hospitation muss über das dortige Jugendamt absolviert werden!
Qualifizierungskurs 2025: 30 Unterrichtseinheiten (UE) – verkürzter Spezialkurs
Nur für Teilnehmer*innen mit abgeschlossener päd. Berufsausbildung (Erzieher, Kinderpfleger, Grundschullehrer, Dipl. Pädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Heilerziehungspfleger)
Kurs-Zeiten: Freitag, 17. Januar: 18:30 – 22:00 Uhr
Samstag/Sonntag, 18./19. Januar: 9:30 – 17:00 Uhr
Veranstaltungsort / Kurs-Zeiten:
Landratsamt Bad Tölz, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Kosten: 135 €
150 € für Teilnehmer*innen aus anderen Landkreisen
Die übrigen Unterrichtseinheiten ergeben sich aus einer Hospitation und dem Erstellen eines Konzepts. Für TeilnehmerInnen aus anderen Landkreisen muss die Hospitation über das dortige Jugendamt erfolgen.
Voraussetzungen für die Eignung als Tagespflegeperson:
Mindestalter 18 Jahre
Höchstalter bei Abschluss der Qualifizierung 63 Jahre
Hauptschulabschluss als Mindestvoraussetzung
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
bzw. Nachweis über abgeschlossenen B2 Sprachkurs
Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern
Bereitschaft, an Fortbildungen und Qualifizierungen teilzunehmen
Einfühlungsvermögen, Erfahrung und Freude im Zusammenleben mit Kindern
Physische und psychische Belastbarkeit, Ausgeglichenheit
Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Flexibilität in der Bewältigung unerwarteter Situationen
Offenheit und Transparenz, Fähigkeit zur Eigenreflexion
Kooperationsbereitschaft - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit
den Erziehungsberechtigten
anderen Tagesmüttern
dem Amt für Jugend und Familie Bad Tölz-Wolfratshausen
Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
Kennen und Achten der Rechte des Kindes
Gute Vereinbarkeit mit eigener Familie
Geeignete, helle Räumlichkeiten mit ausreichend Platz für Spiel und Erleben, sowie Schlafmöglichkeiten für die Tageskinder
Kriterien für den Ausschluss als Tagespflegeperson:
Wenn die Voraussetzungen der Eignung (siehe oben) nicht erfüllt werden können
Evtl. wenn den eigenen Kindern der Tagespflegeperson ‚Hilfe zur Erziehung‘ gewährt wird oder wurde: Einschätzung durch den Fachdienst
Wenn aus Sicht des Fachdienstes gravierende Gründe gegen ein Tagespflegeverhältnis sprechen und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls droht
Wenn Krankheiten/Behinderungen vorliegen, die Auswirkungen auf den Umgang mit Kindern haben könnten (z.B.: chronische Krankheiten, Alkohol-, Tabletten-, Drogensucht)
Wenn die Tagespflegeperson oder Haushaltsangehörige vorbestraft sind oder gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft
Zugehörigkeit zu sog. Sekten, Psychogruppen und religiösen, konflikt-trächtigen Gruppierungen, die eine positive Entwicklung des Kindes nicht gewährleisten (z. B. Scientology, Reichsbürger, Selbstverwalter)