Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Sperrung einer Straße
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Buchberger Straße
Ort der Maßnahme: Siehe Umleitungsplan
Dauer der Maßnahme: vom 11.03.2025 bis 12.03.2025
Grund der Maßnahme: Dreharbeiten Hubert ohne Staller
Der Busverkehr wird nicht beeinträchtigt. Die Busse können trotz Vollsperrung durch die Buchberger Straße fahren.
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B I/15
Der Verkehr wird umgeleitet über: siehe Umleitungsplan
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!