Aktuelles aus Geretsried
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Anordnung einer Verkehrsbeschränkung
Die Stadt Geretsried ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende Verkehrsbeschränkung an:
Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Einengung eines Fahrstreifens
Bezeichnung der Straße: Geretsried, Karl-Lederer-Platz, Egerlandstraße
Dauer der Maßnahme: vom 22.07.2024 bis 30.09.2024 ausgenommen am 26.07.2024
Grund der Maßnahme: Schneiden und Vergießen der Asphaltfugen
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht gem. Regelplan B IV/1, Lageplan
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Weitere ergänzende Anordnungen der Polizei sind zu befolgen und sofort umzusetzen!