Aktuelles aus Geretsried
Die Anpassung Ihrer Grundsteuer basiert auf einer Änderung des Grundsteuermessbetrags. Dieser wurde vom Finanzamt auf Grundlage Ihrer Grundsteuererklärung berechnet. Dazu haben Sie bereits vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert (bei landwirtschaftlichen Flächen: Grundsteuer A) sowie den Grundsteuermessbetrag (bei anderen Grundstücken: Grundsteuer B) erhalten.
Die Höhe Ihrer Grundsteuer ergibt sich, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Stadt Geretsried multipliziert wird. Der Stadtrat hat beschlossen, den Hebesatz für das Jahr 2025 nicht zu erhöhen. Er bleibt weiterhin bei 320 v.H. für die Grundsteuer A und 380 v.H. für die Grundsteuer B.
Wichtig: Die Stadt Geretsried ist gesetzlich verpflichtet, die Messbeträge des Grundlagenbescheids des Finanzamts unverändert für die Berechnung der Grundsteuer zu übernehmen.
Das bedeutet: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Grundsteuer zu hoch ist, sollten Sie Einspruch gegen den Grundlagenbescheid beim zuständigen Finanzamt einlegen. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Stadt Geretsried wäre weniger zielführend, da wir lediglich überprüfen können, ob der Hebesatz korrekt angewandt wurde.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig und wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten direkt an das Finanzamt!