Sportförderung
der Stadt Geretsried
Wichtiges
- Grundlage der Förderung stellen die Förderrichtlinien dar (siehe unten).
- Ein Antrag kann nur durch Verwendung des Vordrucks gestellt werden. Dieser ist auf unserer Website (siehe unten) herunterladbar.
- Die Frist für die Beantragung der Wassersportförderung endet am 31. März des Förderjahres.
- Die Förderungen sind unabhängig. Ein Bezug zur Kinder- und Jugendförderung besteht NICHT. Zu beachten gilt hier nur, dass Belege nicht doppelt eingereicht werden dürfen.
- Auch der Verwendungsnachweis, der als Musterformular heruntergeladen werden kann (siehe unten), muss ausgefüllt abgegeben werden.
- Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises für die Sportförderung endet am 31. März des Folgejahres.
© Stadt Geretsried
Kontakt
Stadt Geretsried
Sportstättenmanagement
Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18, PulsG
Postanschrift: Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 180
08171 / 62 98 - 507

Öffnungszeiten Rathaus
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.