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Aktuelle Bauleitverfahren der Stadt Geretsried
Bebauungsplan Nr. 137/2. Änderung der Stadt Geretsried für das Gebiet Tattenkofener Straße Nord / Johann-Sebastian-Bach-Straße 

Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch - BauGB 

Bebauungsplan Nr. 137/2. Änderung der Stadt Geretsried für das Gebiet Tattenkofener Straße Nord / Johann-Sebastian-Bach-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Geretsried hat am 12.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137/2. Änderung für das Gebiet Tattenkofener Straße Nord / Johann-Sebastian-Bach-Straße beschlossen. 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Geretsried die Absicht, die Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche im Bereich nördlich der Tattenkofener Straße und westlich der Johann-Sebastian-Bach-Straße zu entwickeln. Für den Teilbereich, der östlich an den vorhandenen Wohnbaubestand in der Tattenkofener Straße angrenzt, soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan erstmalig maßvolles Baurecht bereitgestellt werden. Damit soll der Neuordnung des Straßennetzes in diesem Bereich (Bau der St 2369 neu) dieser Ortsteil von Geretsried durch sukzessive Baulandbereitstellung mit Eigentumsentwicklung organisch weiterentwickelt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 137/2. Änderung, gefertigt von Adamek + Hölzl Architekten, Geretsried, in der Fassung vom 10.01.2025, nebst Begründung gleichen Datums liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, barrierefreier Zugang, Schautafel im Vorbereich Bauamt (Dachgeschoss) oder im Internet unter www.geretsried.de (aktuelle Nachrichten), in der Zeit vom 07. März 2025 bis einschließlich 09. April 2025 zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: stadtplanung@geretsried.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt.

Da mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Ziele der „Innenentwicklung“ verfolgt werden, nachdem die planungsrechtlichen Voraus-

setzungen hierfür vorliegen, entfällt eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen können neben der Veröffentlichung im Internet unter https://www.geretsried.de/aktuelles nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus eingesehen werden. Es können gesonderte Termine mit dem Stadtplanungsamt oder über den Empfang des Rathauses unter Telefon Nr. 08171/6298-100 vereinbart werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter

Kontakt

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