Bürger-Entscheid

Alle Informationen sowie das Wahlergebnis zum Bürgerentscheid am 24. November 2024

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Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch - BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 122/1. Änderung der Stadt Geretsried für das Wohn- und Geschäftshaus Egerlandstraße 84 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

Vollzug des § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 a Baugesetzbuch - BauGB 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 122/1. Änderung der Stadt Geretsried für das Wohn- und Geschäftshaus Egerlandstraße 84 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stadt Geretsried hat am 29.03.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 122/1. Änderung für das Wohn- und Geschäftshaus Egerlandstraße 84 beschlossen. 

 

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wir das Ziel verfolgt, einen Übergang von der fünfgeschossigen Bebauung im Süden zur geplanten dreigeschossigen Bebauung im Norden zu schaffen und die Bebauung bis zum Kirchplatz näher an die Egerlandstraße heranzurücken.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 122/1. Änderung, gefertigt vom Architekturbüro Manuplan, Bad Tölz, in Verbindung mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, München, in der Fassung vom 25.07.2024, nebst Vorhaben- und Erschließungspläne und Begründung gleichen Datums liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Stadt Geretsried, Karl-Lederer-Platz 1, barrierefreier Zugang, Schautafel im Vorbereich Bauamt (Dachgeschoss) oder im Internet unter www.geretsried.de (aktuelle Nachrichten), in der Zeit vom   30. August 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024 zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

 

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und äußern. Dazu richten Sie bitte eine E-Mail an: stadtplanung@geretsried.de.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt.

 

Da mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Ziele der „Innenentwicklung“ verfolgt werden, nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, entfällt eine Umweltprüfung mit Umweltbericht sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen können neben der Veröffentlichung im Internet unter http://www.geretsried.de (Aktuelles aus Geretsried) nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus eingesehen werden. Es können gesonderte Termine mit dem Stadtplanungsamt oder über den Empfang des Rathauses unter Telefon Nr. 08171/6298-100 vereinbart werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rainer Goldstein

Abteilungsleiter