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Grabauflösung
Friedhofsverwaltung

Das Grabrecht besteht für die Dauer der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Verstorbenen oder Urne.

Eine vorzeitige Grabauflösung ist lediglich möglich, wenn bereits alle Ruhezeiten von Verstorbenen abgelaufen sind. Die Ruhezeit beträgt immer 12 Jahre ab dem Tag der letzten Bestattung  (auch bei Urnen).

Für die vorzeitige Grabauflösung ist eine schriftliche Erklärung des Grabnutzungsberechtigten notwendig, die der Friedhofsverwaltung zugehen muss. Verwenden Sie bitte hierfür das untenstehende Dokument „Verzichtserklärung“.

 

Es besteht einzig die Möglichkeit, das Grab durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Steinmetzbetrieb) räumen zu lassen.

 

Eine Räumung der Grabstätte durch die Stadt Geretsried ist nicht möglich.

 

Gebühren:

Für die Grabräumung fallen von Seiten der Stadt Geretsried keine Gebühren an.

Die Grabräumung ist mit der von Ihnen beauftragten Fachfirma (Steinmetzbetrieb) zu vereinbaren.

Kontakt

Stadt Geretsried

Friedhofsverwaltung

Rathaus

Zimmer 010

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 123

08171 / 62 98 - 503


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.