Bürger-Entscheid

Alle Informationen sowie das Wahlergebnis zum Bürgerentscheid am 24. November 2024

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Grabmalgenehmigungen
Friedhofsverwaltung

Nach der Friedhofssatzung der Stadt Geretsried bedürfen die Errichtung und jede Änderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Geretsried.

 

Was ist zu vorzulegen:

Das untenstehende Dokument „Antrag auf Grabmalgenehmigung“ ist ausgefüllt samt Anlagen (Skizze) der Friedhofsverwaltung zur Überprüfung zukommen zu lassen.

Diesen Antrag stellt auch gerne Ihr ausgewählter Steinmetzbetrieb für Sie.

 

Gebühren:

Für die Erteilung der Erlaubnis zur erstmaligen Aufstellung, zur Änderung oder Erneuerung eines Grabmals werden folgende Gebühren erhoben:

a) bei Urnennischen / Urnenerdgräbern   30,- EUR

b) bei Einzelgräbern                                         50,- EUR

c) bei Doppelgräbern                                      75,- EUR

d) bei Kindergräbern                                       20,- EUR

e) bei Anlagengräbern                                 150,- EUR

 

Fristen:

Die Grabmalgenehmigung ist rechtzeitig vorher bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Vor Erteilung der Genehmigung darf nicht mit den Arbeiten am Friedhof begonnen werden.

Kontakt

Stadt Geretsried

Friedhofsverwaltung

Rathaus

Zimmer 010

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 123

08171 / 62 98 - 503


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.