Informationen bei Sterbefällen in der Familie
Friedhofsverwaltung
Wenn ein Angehöriger oder eine uns nahestehende Person verstirbt, wissen wir zuerst einmal nicht, wo uns der Kopf steht. Wen soll ich anrufen oder informieren? Viele Fragen treten auf einmal auf.
Die folgenden Punkte sollten Ihnen eine erste Hilfe sein, was Sie zuerst tun können und selbst tun müssen. Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen, auch persönlich helfen wir Ihnen in den ersten Schritten gerne weiter.
Erste Schritte nach dem Tod eines geliebten Menschen:
Arzt verständigen:
- Todesbescheinigung ausstellen lassen.
Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen:
- Die Beerdigungen am Waldfriedhof und im städtischen Friedhof Gelting werden von einer privaten Bestattungsfirma als Erfüllungsgehilfe der Stadt Geretsried durchgeführt. Dennoch können und dürfen Sie jede beliebige Bestattungsfirma Ihrer Wahl beauftragen, welche Sie in dieser schweren Phase begleitet und unterstützt. Die Bestatter kooperieren untereinander sehr gut und regeln Beerdigung und Überführung in deren Zuständigkeiten selbst.
Falls Sie den Sterbefall selbst beim Standesamt anzeigen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen des/der Verstorbenen mit:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- ggf. Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil d. letzten Ehegatten
- Anschriften der Hinterbliebenen, Partner, Kinder, Eltern, Geschwister…
Der Sterbefall muss nicht von Ihnen selbst angezeigt werden, auch der Bestatter übernimmt dies gerne für Sie. Die oben aufgeführten Unterlagen bringen Sie dann bitte Ihrem Bestatter mit.
Grabstelle aussuchen
- Falls noch keine Grabstelle vorhanden ist und Sie an einem unserer Friedhöfe ein Grab erwerben möchten, vereinbart Ihr Bestatter für Sie einen Termin mit Herrn Zimolong. Gerne können Sie unseren Friedhofswärter aber auch selbst unter 08171/31353 kontaktieren. Herr Zimolong versucht mit Ihnen zusammen eine Grabstelle zu finden, die Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht.
- Graburkunde und Gebührenbescheid wird Ihnen erst nach der Beerdigung von der Friedhofsverwaltung zugestellt.
Beerdigungstermin und Ablauf festlegen und organisieren
- Auch hier steht Ihnen der beauftragte Bestatter mit Rat und Tat zur Seite.
Nachdem Sie die Sterbeurkunden vom Standesamt erhalten haben:
- Versicherungen und Mitgliedschaften kündigen.
- Rentenversicherung und Banken benachrichtigen.
- Falls es Hinterbliebene gibt, die Anspruch auf Rente haben, können Sie jetzt (nach Erhalt der Sterbeurkunde) einen Termin vereinbaren.
Kontakt mit Nachlassgericht aufnehmen
- Testamentseröffnung
- Erbschein beantragen
Grabpflege? Ggf. verwelkte Kränze und Schalen entsorgen.
- 3-4 Wochen nach der Beerdigung sollten verwelkte Blumen, Schalen und Kränze in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Falls Sie eine Erd-Aufhügelung bei Ihrem Bestatter in Auftrag gegeben haben, sollte diese nun erfolgt sein. Haben Sie keine Aufhügelung in Auftrag gegeben, möchten nun aber gerne neue Erde auf Ihrem Grab, können Sie dies jederzeit bei einem Gärtner, Bestatter oder Steinmetz nachholen.
- Spätestens 6 Monate nach der Beisetzung der Urne oder Beerdigung ist die Grabstelle gärtnerisch neu anzulegen und herzurichten. Zur Aufstellung / Beschriftung des Grabsteines oder Errichtung der Einfassung können Sie bereits frühzeitig mit einem Steinmetzt zum zeitlichen Ablauf Kontakt aufnehmen. Für die Errichtung der Einfassung kann unter Umständen (Witterungsbedingt) ca. 6 - 12 Monate nach einer Sarg-Beerdigung die größte Erdbewegung abgewartet werden. Nicht beeinflussbar sind insbesondere Setzungen und Hebungen im Erdreich durch nachgebenden Boden, Sargeinbrüche und Frostbewegungen, da dort kein Fundament erstellt werden darf. Grabsteine stehen allerdings auf einem extra Fundament und können daher, sobald es die Witterung und die Koordination des Steinmetzes zulässt, errichtet werden. Auch die Lagerung des Steines soll/muss hier beachtet werden. Die Steinmetze werden Ihnen hier kompetent zur Seite stehen und Ihnen eine sinnvolle Zeitspanne zur Ausführung der Arbeiten, abgestimmt auf „Ihren“ Stein, nennen.
- Beschriftungen an der Urnenwand sollten früher angebracht werden. Auch auf einem Urnenerdgrab kann eine Grabanlage bereits früher aufgestellt werden. Sprechen Sie mit einem Steinmetz Ihrer Wahl.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.
Auch Ihr Bestatter hilft Ihnen mit Sicherheit gerne in allen Punkten weiter und unterstützt Sie in dieser schwierigen Phase.
Stadt Geretsried
Friedhofsverwaltung
Rathaus
Zimmer 010
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 123
08171 / 62 98 - 503
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.