Beglaubigungen
Einwohnermeldeamt
Amtliche Beglaubigungen von Schulzeugnissen, Ausweisen für inländische Behörden oder Unterlagen für die Anerkennung Ihrer Ausbildung erhalten Sie bei uns im Einwohnermeldeamt. Bitte bringen Sie hierzu das Original mit.
Die Gebühr beträgt pro Beglaubigung 5 €, jede weitere (des gleichen Dokumentes) 2,50 €.
Für ausländische Behörden oder privatrechtliche Willenserklärungen (Vorsorgevollmachten, Testamente) können wir keinerlei Beglaubigungen erstellen. Falls Sie für diese Zwecke amtliche Beglaubigungen oder Unterschriftsbeglaubigungen benötigen, bitten wir Sie bei einem Notar vorzusprechen.
Gleiches gilt für Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten für Reisen mit Minderjährigen. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Auch von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) kann Ihnen nur der Notar beglaubigte Kopien erstellen. Ausgenommen sind Urkunden, die Sie zur Rentenbeantragung vorlegen müssen, dann erstellt Ihnen der Kollege in der Rentenstelle kostenlose Beglaubigungen.
Sie erhalten in den Ereignisstandesämtern (Standesamt d. Geburts-, Heirats- oder Sterbeortes) aber auch jederzeit eine neue Urkunde.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Stadt Geretsried
Einwohnermeldeamt
Rathaus
Zimmer 002 - 005
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 130
08171 / 62 98 - 502
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.