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Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Standesamt

Sehr geehrtes Brautpaar,

eine konkrete Terminvergabe für Trauungen im Standesamt Geretsried kann in der Regel erst nach erfolgreicher Anmeldung zur Eheschließung (frühestens 6 Monate vor Trauungstermin) erfolgen. Um in Geretsried getraut werden zu können, sollte mindestens ein Eheschließender Bürger der Stadt Geretsried sein.

Genügend Kapazitäten sind vorhanden. Wir trauen zu den Öffnungszeiten des Standesamtes:

Montag – Freitag:

08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:

14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag:

14:00 – 17.30 Uhr

sowie:

Jeden ersten Samstag im Monat (wenn kein Feiertag)

Zusätzliche Gebühr für Samstagstrauungen: 100,00 EUR

 

Die Standesämter Icking, Münsing und Königsdorf haben Ihre standesamtlichen Aufgaben an die Stadt Geretsried abgegeben.

Trauungstermine können in den jeweiligen Gemeinden noch direkt vereinbart werden. Für benötigte Unterlagen und die Anmeldung zur Eheschließung bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

 

Beschreibung

Standesamtliche Trauung im Inland

Der Standesbeamte fragt die beiden Eheschließenden nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können bis zu zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Hochzeitgästen bleibt dem Brautpaar überlassen.

Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch der Eheschließenden ein Stammbuch der Familie ausgehändigt. Das Stammbuch dient als private Urkundenaufbewahrung.

 

Eheschließung im Ausland

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesämtern verlangt. Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Eheurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vor einer geplanten Eheschließung im Ausland vom deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen. Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (siehe "Weiterführende Links") erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.

Im Ausland geschlossene Ehen von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.

 

Voraussetzungen

Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

 

Kosten

Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe Anmeldung zur Eheschließung).

Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.

Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an.

Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.

 

Weiterführende Links

Anmeldung der Eheschließung

Deutsche heiraten im Ausland

 

Rechtsgrundlagen

§ 14 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Art. 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Art. 17b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

 

 

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Kontakt

Stadt Geretsried

Standesamt

Rathaus

Zimmer 010 - 012

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 120

08171 / 62 98 - 503


Illustration Rathaus | © Stadt Geretsried
Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.