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Erklärung über die Sortierung von Vornamen
Standesamt

Beschreibung

 Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Erklärung abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu sortiert. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose.

Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich nur um einen Vornamen handelt.

Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung).

 

Zuständigkeiten

Wenn Sie in Deutschland geboren sind, ist das Standesamt Ihres Geburtsortes für die Entgegennahme der Erklärung zuständig. Sollten Sie nicht in Geretsried geboren sein, können wir die Erklärung entgegennehmen und an Ihr Geburtsstandesamt übersenden. Von dort erhalten Sie dann die Bescheinigung über die erfolgte Erklärung.

Sollten Sie nicht im Inland geboren sein, aber in Deutschland schon geheiratet haben oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sein, ist das Standesamt zuständig, welches Ihr Register führt. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie im Ausland geheiratet haben oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind und im Inland ein entsprechendes Register haben anlegen lassen.

Sollte für Sie kein Personenstandsregister in Deutschland existieren und Sie im Inland wohnen, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig.

Sollten Sie im Ausland leben, müssen Sie sich an das Standesamt wenden, wo Sie im Inland zuletzt gelebt haben.

Sollten Sie nie in Deutschland gelebt haben, ist das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig.

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

  • Geburtsurkunde (Sollten Sie nicht in unserem Standesamtsbezirk geboren sein, bringen Sie bitte eine möglichst aktuelle Geburtsurkunde mit. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden)

 

Gebühren

Beurkundung einer Namenserklärung:                   30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung:          12,00 Euro

 

Rechtsgrundlagen

§ 45a Personenstandsgesetz (PStG)

 

 

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Kontakt

Stadt Geretsried

Standesamt

Rathaus

Zimmer 010 - 012

Karl-Lederer-Platz 1

Geretsried

08171 / 62 98 - 120

08171 / 62 98 - 503


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Öffnungszeiten Rathaus
Montag 07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr

Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:

Donnerstags,

16:00 - 18:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.