Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens
Standesamt
Beschreibung
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.
Zuständigkeiten
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie beim Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Ehe- beziehungsweise Ihr Lebenspartnerschaftsregister führt.
Benötigte Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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Beglaubigter Ausdruck des Eheregisters oder des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk (Wenn Sie bei uns geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen worden oder sind Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.)
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rechtskräftiges Scheidungsurteil (falls die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist)
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rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft (falls die Aufhebung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist)
Gebühren
Beurkundung einer Namenserklärung: 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung: 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Stadt Geretsried
Standesamt
Rathaus
Zimmer 010 - 012
Karl-Lederer-Platz 1
Geretsried
08171 / 62 98 - 120
08171 / 62 98 - 503
Montag | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 -16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Bürgersprechstunde mit dem Ersten Bürgermeister Michael Müller:
Donnerstags,
16:00 - 18:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Geretsried keine Wohneinheiten vermietet oder vermittelt. Nutzen Sie für Anfragen diesbezüglich bitte die einschlägigen Immobilienportale.